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Vermischtes

Glyphosat nur noch eingeschränkt erlaubt

Donnerstag, 9. September 2021

/dpa

Berlin – Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat darf von nun an in Deutschland nur noch einge­schränkt verwendet werden. Mit der Pflanzenschutzanwendungsverordnung sind gestern Einschrän­kungen und Verbote zum Einsatz des Mittels in Kraft getreten, wie eine Sprecherin des Bundesagrar­minis­teriums mitteilte.

Verboten ist die Verwendung von Glyphosat demnach direkt vor der Ernte, in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten. Auch in Naturschutz­gebieten, Nationalparks und gesetzlich geschützten Biotopen sowie Grünland und Wald in speziellen Schutzgebieten gilt ein Verbot.

Auf Acker- und Grünland, das sich nicht in solchen Schutzgebieten befindet, gelten für den Einsatz Aus­nahmeregeln. So darf Glyphosat beispielsweise weiterhin auf „erosionsgefährdeten Flächen“ verwendet werden oder wenn „Problemunkräuter“ bekämpft werden sollen.

Auch für andere Bereiche wird noch ein eingeschränkter Einsatz möglich sein. Für Häuser, Kleingärten, Parks und Spiel- und Sportplätze gilt ab jetzt zwar ein „Anwendungsverbot“, aber glyphosathaltige Mittel, die noch für diese Anwendungsbereiche bereits zugelassen sind, dürfen dort weiterhin eingesetzt wer­den. Wie viele das sind, konnte das Bundesagrarministerium auf Anfrage zunächst nicht sagen.

Das Ministerium betonte, dass diese Ausnahmeregelung „rechtlich unumgänglich“ gewesen sei. Neue Zulassungen für glyphosathaltige Mittel für die genannten Anwendungsbereiche würden nicht erteilt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) äußerte sich zufrieden über die Neuerungen. „Glyphosat tötet alles, was grün ist, und entzieht Insekten damit die Lebensgrundlage. Darum ist dieser Ausstieg ein großer Erfolg“, schrieb Schulze in einer Stellungnahme.

Die Pflanzenschutzanwendungsverordnung hatte nach wochenlangem Koalitionsstreit und Konflikten mit Landwirten Ende Juni den Bundesrat passiert.

Ein nationales Totalverbot von Glyphosat ist europarechtlich nicht möglich, da der Wirkstoff EU-weit noch bis Ende 2022 genehmigt ist. Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel sind laut Bundesagrarministe­rium mit Übergangsfrist in der gesamten EU noch bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen. © dpa/aerzteblatt.de

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