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KBV fordert Reform der sektoren­übergreifenden Qualitätssicherung

Montag, 13. September 2021

/picture alliance, Reuhl

Berlin – Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) ist laut der Kassenärztlichen Bundes­vereinigung (KBV) „ein hyperkomplexes System voller bürokratischer Regularien“ geworden. Sie müsse daher dringend neu ausgerichtet werden.

Für die sQS gibt es seit 2010 eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Idee dahinter ist aus Sicht der KBV nachvollziehbar, „da immer mehr medizinische Leistungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor durchgeführt werden“. Laut dem KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel ist Qualitätssicherung zwar „selbstverständlich notwendig, aber sie soll die Praxen unterstützen und fördern und nicht in ihren Qualitätsbemühungen behindern“.

Kriedel kritisiert in einem Videointerview der KBV unter anderem, dass alle sQS-Verfahren auf Vollerhebungen beruhten. Jede Praxis müsse jede Prozedur und Qualitätssicherungsparameter immer wieder voll ausfüllen. Effektiver wären sinnvolle Teilerhebungen oder Stichproben.

„Wir hoffen, dass es in der nächsten Legislatur auch möglich sein wird, mit den dann Verantwortlichen über eine sinnvolle Reduktion von bürokratischen Überlastungen der Praxen in der Qualitätssicherung zu reden“, betont Kriedel.

Die KBV hat in einem Positionspapier fünf Vorschläge formuliert, nach denen die sQS neu ausgerichtet werden könnte: Wichtig sei zunächst, den Dokumentationsaufwand zu verringern. „Ärzte und Psychotherapeuten sollen nur das dokumentieren müssen, was hilft die Qualität zu verbessern“, so die KBV.

Zweitens sollten die Qualitätsindikatoren reduziert werden. Ziel müsse sein, die Versorgungsqualität anhand weniger Indikatoren und mit aufwandsarmen Methoden transparent zu machen. Außerdem sollte die sQS auf der Basis von Stichproben statt einer Vollerhebung erfolgen.

Zentral sei viertens, bei der Reform immer den Nutzen der sQS im Blick zu behalten. „Bislang mangelt es an Evaluation und dem Willen zu aufwandsarmen Verfahren. Der nachweisliche Nutzen muss den hohen Aufwand rechtfertigen“, so die KBV.

Fünftens sei außerdem wichtig, bei der Qualitätssicherung primär auf Motivation und Hilfestellung zu setzen. „Unterstützende Maßnahmen wie Qualitätszirkel müssen wieder mehr genutzt werden. Sanktionen können immer nur das letzte Mittel sein“, betont die KBV. © hil/aerzteblatt.de

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