Ärzteschaft
Honorare 2022: Gemischte Reaktionen auf Beschlüsse
Donnerstag, 16. September 2021
Berlin – Nach dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zum Orientierungswert und damit die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen im Jahr 2022 sind die Reaktionen am Tag danach kritisch bis gemischt.
Während die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Mitteilung gestern von etwa 600 Millionen Euro zusätzliches Honorar für 2022 ausgeht, berechnet der GKV-Spitzenverband den Abschluss in einer Mitteilung heute mit „voraussichtlich über 1,2 Milliarden Euro“ zusätzlich für die vertragsärztliche Versorgung im kommenden Jahr.
Grund für diese Differenz ist die Annahme seitens des GKV-Spitzenverbandes, dass in den nun folgenden Verhandlungen in den Regionen zusätzliche Gelder für zunehmende Morbidität sowie Anstiegen von extrabudgetären Leistungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen vereinbart werden können. Dazu zählen zum Beispiel das Impfen, Präventionsleistungen oder pädiatrische Leistungen.
Ärzteverbände äußerten Kritik an der Entscheidung. Sie kam erst durch die Einberufung des Erweiterten Bewertungsausschusses zustande, da sich Vertreter der KBV und des GKV-Spitzenverbandes in den vorherigen Verhandlungen nicht einig geworden waren. Während die KBV eine Steigerung von vier Prozent forderte, sahen die Krankenkassen keine Spielräume und verlangten eine Nullrunde. Der Ausschuss hatte sich gestern auf eine Steigerung des Orientierungspunktwertes um 1,275 Prozent geeinigt, damit steigt der Wert auf 11,2662 Cent. Bislang liegt der Wert 0,1418 Cent darunter.
„Dieser Abschluss ist die leider erwartbare Enttäuschung. Denn solange wir uns in einem System befinden, in dem Budgets die Kolleginnen und Kollegen zwingen, in die Fallzahlausweitung zu gehen, werden wir uns Jahr für Jahr über die Stellen hinter dem Komma streiten müssen, ohne die Versorgungsrealität auch nur annähernd in den Honoraren abbilden zu können", erklärte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Klaus Reinhardt, der auch Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) ist. Er forderte eine „grundsätzliche Reform der Vergütungssystematik“.
Bitter stößt dem Virchowbund auf, dass in dem Beschluss die Tarifsteigerungen für die Löhne der Medizinischen Fachangestellten (MFA) nicht einbezogen wurden. „Die Punktwertsteigerung um 1,275 Prozent liegt nicht nur weit unterhalb der Inflationsrate, sondern erfasst nicht einmal die jüngsten Gehaltssteigerungen der medizinischen Fachangestellten“, kommentierte Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sähen sich zunehmend konfrontiert mit einem Abwerben der Fachkräfte aus den Praxen in die Kliniken. „In den Kliniken werden die tariflichen Personalkostensteigerungen unmittelbar von den Kassen bezahlt. Das muss im ambulanten Bereich auch so sein“, fordert Heinrich.
Die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Tarifsteigerungen für die MFAs in diesem Jahr nicht in die Berechnungen mit einzubeziehen, rechtfertigte Jürgen Wasem auf dem MCC Kassengipfel heute in Berlin. Gesundheitsökonom Wasem ist der Vorsitzende des Erweiterten Bewertungsausschusses, sein Votum kann ausschlaggebend für eine Entscheidung sein. Zwar sähe der Tarifvertrag für die MFAs eine Steigerung von sechs bis 18 Prozent des Gehaltes vor. Allerdings trete der Vertrag nach Wasems Aussage erst in diesem Jahr in Kraft, daher „müssen wir schauen, wie der in den Praxen umgesetzt wird.“ So würden einige Praxen unter, andere deutlich über dem Tarif zahlen. Das Thema könne daher möglicherweise bei den Honorarverhandlungen im kommenden Jahr wieder auf der Tagesordnung stehen.
Wasem bezeichnete die Verhandlungen insgesamt als „kompliziert“ im Vergleich zu anderen Jahren: Denn im Vorjahreszeitraum, der zur Berechnung herangezogen wurde, waren wegen der Pandemie weniger Patienten in den Praxen, zudem gab es für einige Facharztpraxen entsprechende Rettungsschirme. Der GKV-Spitzenverband wies darauf hin, dass während der Pandemie die Kassen „vielfältig geleistete Finanzierungshilfen“ an die Ärzteschaft „in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro“ geleistet hätten.
Laut Wasem sei es außerdem generell schwierig, die Kostenentwicklung in Praxen zu bewerten. „Wir haben im ambulanten Bereich keine vergleichbar gute Datenbasis wie beispielsweise im stationären Bereich Daten vom InEK“, so Wasem.
Aus seiner Sicht war die Sitzung von „schwierigen Abwägungen der Rahmenbedingungen“ geprägt. Er selbst habe in einigen Bereichen – außer bei der Frage des MFA-Tarifvertrages – mit der KBV gestimmt, so Wasem. Die nun festgelegten 1,275 Prozent Steigerung seien „den Kassen zu viel, den Ärzten zu wenig“, berichtete Wasem.
Diese Einschätzung wiederholte der GKV-Spitzenverband in einer Mitteilung im Anschluss an die Verhandlungen. „Während im Erweiterten Bewertungsausschuss die Honorarerhöhung für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entschieden wurde, schaut die gesetzliche Krankenversicherung finanziell unsicheren Zeiten entgegen“, hieß es dort auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Die Krankenkassen sorgen sich derzeit um die Zusatzbeiträge für das Jahr 2022, da die Bundesregierung entgegen der Zusagen erst nach der Bundestagswahl über einen weiteren Steuerzuschuss für die leeren Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden will. © bee/aerzteblatt.de

1,275% Umsatz-Steigerung ist als 0,63525% mehr Überschuss nicht messbar!
Angeblich erhalten Vertragsärzte und -psychotherapeuten im kommenden Jahr eine Milliarde Euro mehr Umsatz-Honorar als 2020. Laut GKV-Kassenseite setze sich das Plus zusammen aus etwa 500 Millionen durch die Erhöhung des Orientierungswertes und 500 Millionen durch Mengeneffekte, etwa wegen Veränderungen der Morbidität oder bei extrabudgetären Leistungen. Eine klassische "Milchmädchenrechnung"!
Denn Mengeneffekte wegen Multi-Morbiditäts-Steigerungen/mehr extrabudgetären Leistungen führen in jeglichem Praxisbetrieb automatisch zu mehr Kosten: Mehr Personal, mehr Logistik, mehr EDV... Und das für eine lächerliche 1,275-prozentige Umsatz-Steigerung?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
spricht nur von 600 Millionen € mehr, kann aber ebenfalls Umsatz, Honorar, Gewinn- und Verlustrechnung nicht unterscheiden. Glasklar wird dies bei der angeblichen "Unterstützung" der Krankenkassen von 98 Millionen Euro für gestiegenen Hygieneaufwand, der erst ab 1. Januar 2022 bezahlt werden soll.
Ich hatte, wie alle meine Kolleginnen und Kollegen, bereits ab 01.01.2020 einen erhöhten Hygieneaufwand in meiner haus- und familienärztlichen Praxis gehabt und verlange dafür von der KBV und meiner KVWL r ü c k w i r k e n d einen finanziellen Ausgleich durch die GKV-Kassen.
Denn jeder infektiologische Gimpel weiß, dass die Sars-CoV-2-Infektions- und COVID-19-Erkrankungs-Pandemie in Deutschland bereits im Dezember 2019 begonnen hat.
Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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