Politik
Trägervielfalt bei den Krankenhäusern laut Bundesregierung vorteilhaft für die Versorgung
Dienstag, 21. September 2021
Berlin – Die Bundesregierung sieht in der Trägervielfalt bei Krankenhäusern einen Versorgungsvorteil. Der historisch gewachsene Trägerpluralismus habe sich für die Leistungserbringung im deutschen Gesundheitssystem grundsätzlich bewährt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.
Laut der Antwort gab es in Deutschland im Jahr 2019 insgesamt 1.914 Krankenhäuser. Das Bundesland mit den meisten Häusern war Bayern mit 347, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 341 und Baden-Württemberg mit 250 Häusern.
Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung sei in der Verantwortung der Länder, erklären die Autoren der Antwort auf die Kleine Anfrage. Dabei hätten sie das Gebot der Trägervielfalt zu beachten. Sie müssten also in ihrer Planung Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger und privater Trägerschaft berücksichtigen. Der Pluralismus trage dazu bei, Anreize zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Krankenhausversorgung zu schaffen.
2019 befanden sich den Angaben zufolge von insgesamt 494.326 aufgestellten Betten 95.601 in privaten Krankenhäusern.
Die Bedeutung des Wettbewerbs zwischen Krankenhäusern hat auch das Bundeskartellamt betont. „Der Wettbewerb im Krankenhauswesen bewirkt eine flächendeckende und allgegenwärtige Qualitätskontrolle für die Krankenhäuser“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, kürzlich bei der Vorstellung eines Abschlussberichtes zur sogenannten Sektoruntersuchung Krankenhäuser.
Gehörten alle Kliniken vor Ort zum selben Träger, gehe der Qualitätswettbewerb verloren, weil man Abwanderungen zur Konkurrenz nicht mehr befürchten müsse. Stattdessen rücke der finanzielle Anreiz in den Vordergrund, auf Kosten der Behandlungsqualität zu sparen, etwa beim Personal oder bei der Ausstattung. „Wettbewerb ist also auch im Krankenhauswesen eine unverzichtbare Kontrollinstanz“, so Mundt. © hil/aerzteblatt.de

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