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Politik

Ende der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Coronaquarantäne

Mittwoch, 22. September 2021

Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, spricht bei einem Pressestatement nach den Beratung über ein einheitliches Vorgehen bei Verdienstausfall-Entschädigungen wegen Quarantäne im Rahmen der Coronapandemie./dpa, Michael Kappeler

Berlin/München – Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Coronaquarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf verstän­digten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern heute mehrheitlich in einem Beschluss. Bremen und Thüringen enthielten sich demnach bei der Abstimmung.

Bei den Beratungen der Minister ging es um eine bundesweit einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits jeweils für sich entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll dies nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.

Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäneanordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen.

Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfem­pfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von Coronainfizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäneanordnungen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verteidigte das Ende des finanziellen Ausgleichs bei Ungeimpften. „Da geht es übrigens nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften. Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?“, sagte der CDU-Politiker vor den Beratungen im ZDF.

Der Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, sagte: „Wir sind uns mit Bund und Ländern einig, dass es jetzt an der Zeit ist, klare Verhältnisse zu schaffen und gelten­des Recht auch bundesweit einheitlich umzusetzen. Deswegen soll es spätestens ab 1. November deutsch­landweit keine Entschädigungsleistungen mehr für Ungeimpfte geben, die als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer in Quarantäne müssen und sich eigentlich hätten impfen lassen können.“

Wer eine Impfung ablehne – aus welchen nicht-medizinischen Gründen auch immer –, könne nicht von der Gemeinschaft erwarten, dass sie für den Verdienstausfall aufkommt, der durch die Quarantänepflicht entsteht. „Das wäre unsolidarisch.“

Selbstverständlich gebe es Ausnahmen: Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, dürfe dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Zudem werde weiter gezahlt für Bürgerinnen und Bürger, für die noch keine öffentliche Impfempfehlung vorliegt oder bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung vorlag. © dpa/aerzteblatt.de

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