Vermischtes
Nutzenbewertungen von Gesundheitstechnologien sollen ab 2024 EU-weit erfolgen
Mittwoch, 22. September 2021
Köln – Ab 2024 wollen die Staaten der Europäischen Union (EU) ihre Nutzenbewertungen von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessments, HTA) vereinheitlichen. Die methodischen Vorbereitungen dazu soll ein Konsortium „EUnetHTA21“ übernehmen.
Unter den darin vertretenen 13 Organisationen sind das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Die EU-Kommission fördert die Weiterentwicklung der Grundlagen für die Umsetzung der sogenannten EU-HTA-Verordnung für zwei Jahre mit zusammen drei Millionen Euro.
„Das Projekt ist von großer Bedeutung für die Qualität der künftig in der EU gemeinsam zu erstellenden Nutzenbewertungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Es ist deshalb gut, dass mit dem IQWiG und dem G-BA gleich zwei deutsche Institutionen mit hoher methodischer Kompetenz in dem Konsortium vertreten sind“, sagte der IQWiG-Leiter Jürgen Windeler.
Zu dem Konsortium gehören neben dem IQWiG und dem G-BA HTA-Agenturen aus Spanien, Österreich, Belgien, Frankreich, Italien, Portugal, Irland, Ungarn, Norwegen, Schweden und den Niederlanden.
Übergeordnetes Ziel ist es, einheitliche Standards für gemeinsame Nutzenbewertungen von Gesundheitstechnologien in Europa festzulegen.
zum Thema
aerzteblatt.de
Ab 2024 sollen zunächst für alle Krebsmedikamente und für alle neuartigen Produkte gemeinsame HTA-Berichte erstellt werden. In einem zweiten Schritt sollen nach drei Jahren auch Medikamente gegen seltene Krankheiten gemeinsam bewertet werden und nach weiteren zwei Jahren alle anderen Arzneimittel und Medizinprodukte.
Die Entscheidungen über den Zusatznutzen und die Kostenerstattung von Interventionen bleiben aber eine nationale Aufgabe. „Nur so können die Versorgungsbesonderheiten in den einzelnen Ländern und auch die finanziellen Ausstattungen der einzelnen Gesundheitssysteme angemessen berücksichtigt werden“, begrüßte Windeler diese Regelung. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.