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Deutsche Rentenversicherung weist auf Reha-Möglichkeiten bei Post- oder Long-COVID-Syndrom hin

Dienstag, 28. September 2021

/niphon, stock.adobe.com

Berlin – Nach einer COVID-19-Erkrankung können bekanntlich Spätfolgen das Alltagsleben und die Erwerbsfähigkeit einschränken. „Eine Reha der Deutschen Rentenversicherung kann helfen, die Situation im Berufs- und Alltagsleben zu verbessern“, erläuterte jetzt Klaus Overdiek, Vorsitzender des Ausschus­ses für Rehabilitations-, Renten- und Versicherungsangelegenheiten der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Die Rentenversicherung habe hierzu verschiedene interdisziplinäre Therapieangebote entwickelt, da auch das Post-COVID-Syndrom verschiedene Krankheitsbilder vereine. Im Zentrum stünden dabei bei Erkrankungen der Lunge oder des Herzens sowie bei psychischen Störungen beispielsweise Atemthe­rapien in Kombination mit Ausdauer-, Bewegungs- und Krafttraining, Kreativ- und Ergotherapie, Psycho­therapie sowie Gedächtnistraining.

Die Rentenversicherung kündigte an, über begleitende Forschungsprojekte langfristig neue Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Behandlung gewinnen zu wollen.

Die Behandlungsangebote der Deutschen Rentenversicherung umfassen Anschlussrehabilitationen nach einer akuten Krankenhausbehandlung und Rehabilitationen im normalen Antragsverfahren.

Mit einer großen Auslastung der Rehaplätze in Deutschland wegen der Coronapandemie rechnet die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED). Die Fachgesellschaft bezieht sich dabei auf die S1-Leitlinie Post COVID/Long COVID, die unter der Federführung der Deutschen Gesell­schaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) entstanden ist.

Bis zu 15 Prozent der Coronaerkrankten weisen laut der Leitlinie eines oder mehrere Post-COVID-/Long-COVID-Symptome auf. „Im Hinblick auf die circa vier Millionen Erkrankten in Deutschland seit Februar 2020 bedeutet das eine Zahl von bis zu 600.000 Patienten“, rechnet die DEGEMED vor. Für diese Betroffenen käme eine Rehabilitationsbehandlung in Frage, so die Fachgesellschaft. © hil/aerzteblatt.de

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