Ärzteschaft
Strengere Sanktionierung von fahrlässig durchgeführten Schönheitsoperationen gefordert
Dienstag, 28. September 2021
Düsseldorf/Berlin – Anlässlich des Prozesses nach dem Tod zweier Frauen in Folge von Schönheitsoperationen plädiert Lukas Prantl, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC), für die strengere Überwachung und Sanktionierung von Operationen. Die teils enormen Risiken erforderten Qualifikationen, die zu oft nicht geprüft würden.
Heute begann in Düsseldorf der Prozess gegen einen Arzt, der mutmaßlich für den Tod der beiden Patientinnen verantwortlich ist. Der Internist wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in einem weiteren Fall angeklagt. Er soll seine Sorgfaltspflicht bei drei Schönheitsoperationen, zwei davon mit tödliche Ausgang, verletzt haben.
Im November 2019 verlor er seine Berufserlaubnis – zu spät, wie DGPRÄC-Präsident Prantl findet. Zwar schreibe die Berufsordnung vor, dass Ärzte nur solche Eingriffe durchführen dürfen, die sie in ihrer Weiterbildung erlernt haben, werde dagegen verstoßen, würde dies in der Regel jedoch nicht sanktioniert.
Bei zwei von drei der operierten Frauen führte diese lückenhafte Überwachung augenscheinlich zum Tod. Offenbar saugte der verantwortliche Arzt einer der Patientinnen zwölf Liter Flüssigkeit ab, obwohl ambulant nicht mehr als fünf Liter Fettgewebe entnommen werden dürften, wie das Gericht mitteilte. Die 20-Jährige verstarb kurze Zeit später, vermutlich an Einblutungen in Rücken- und Gesäßmuskulatur.
Bei der anderen verstorbenen Patientin, die zum Zeitpunkt der Operation 42 Jahre alt war, soll der mittlerweile 50-Jährige eine ambulante Fettabsaugung mit anschließender Eigenfettimplantation vorgenommen haben. Die Operation habe ohne die Anwesenheit eines Anästhesisten stattgefunden, was der Sorgfaltspflicht widerspreche. Die Frau starb vermutlich in Folge eines kritischen Blutverlusts in Kombination mit einer Fettembolie.
„Dieser dramatische Fall zeigt eindrücklich, dass die Rechtslage in Deutschland bei weitem nicht ausreicht, um Patienten und Patientinnen wirksam vor unqualifizierten Operateuren zu schützen“, so Prantl. Mit wachsender Popularität und einer Ausweitung der Anbieter ästhetischer Eingriffe sehe man „immer mehr Komplikationen“. Die Appelle an den Gesetzgeber zur Änderung der Richtlinien hingehend strengerer Sanktionierung seien jedoch verhallt. Prantl kündigt an, „das Verfahren und die Konstituierung einer neuen Bundesregierung nun erneut zum Anlass zu nehmen, mit der Politik Wege zu suchen, die Patientensicherheit in diesem Bereich zu erhöhen“.
Bereits im Sommer 2018 hatte ein internationales Konsortium plastisch-chirurgischer Fachgesellschaften vor einer erhöhten Sterberate bei Glutealvergrößerungen gewarnt. „Die Glutealaugmentation hat mit 1 zu 3.000 Fällen die höchste Sterberate bei allen ästhetischen Eingriffen und ist damit am gefährlichsten für die Patientinnen“, so Prantl. Umso wichtiger sei es, einen qualifizierten, entsprechend ausgebildeten Plastischen und Ästhetischen Chirurgen zu wählen. © EB/dpa/as/aerzteblatt.de

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