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Ärzteschaft

Wie Palliativ­einrichtungen mit Suizidwünschen umgehen können

Mittwoch, 29. September 2021

/Chinnapong, stock.adobe.com

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat Empfehlungen dazu veröffentlicht, wie Hospiz- und Palliativeinrichtungen mit Suizidwünschen umgehen können. „Sterbenskranke Menschen wie auch deren Angehörige wenden sich zunehmend mit Anfragen nach einem assistierten Suizid an Mitarbeitende in der Hospiz- und Palliativversorgung. Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungs­gerichts im Februar 2020 deutlich spürbar“, begründete die Fachgesellschaft ihr Engagement.

Mitarbeitende und Institutionen der Hospizarbeit und Palliativversorgung sollten die eigene Haltung zum Suizid reflektieren und auf institutioneller Ebene der einzelnen Einrichtungen, der Verbände und der jeweiligen Trägerstrukturen ihre Position und ihr Vorgehen klären. „Aufgrund vieler offener Fragen zur möglichen gesetzgeberischen Ausgestaltung und praktischen Umsetzung ist eine intensive Ausein­an­dersetzung mit dem Thema wichtig“ betonte der DGP-Geschäftsführer Heiner Melching.

Im konkreten Umgang mit Patienten, die nach Suizidhilfe fragen, empfiehlt die DGP diese Grundpfeiler: Wahrnehmen und Erkennen der Wünsche, Verstehen oder Akzeptieren der Ursachen und Funktionen des Todeswunsches, Angebot der palliativen Begleitung und Beratung sowie Suizidprävention.

„Suizidwünschen sollte immer mit Professionalität und Mitgefühl begegnet werden“, sagte die DGP-Präsidentin Claudia Bausewein. Zum Ausdruck zu bringen sei laut der Palliativmedizinerin die Haltung: „Wenn Du sterben willst, berührt es mich und ich will Dir als Mensch beistehen“.

Laut der DGP ist vielen Patienten, die einen Todeswunsch äußern, nicht bekannt, dass jede medizinische und pflegerische Maßnahme nur bei entsprechender Indikation und mit ihrem Einverständnis begonnen und weitergeführt werden darf.

Patienten und Ärzte befürchteten zudem häufig, dass die Nichteinleitung oder Beendigung lebensver­längernder Maßnahmen zwangsläufig mit stark belastenden Symptomen behaftet sei – was eine Fehleinschätzung sei. „Es ist wichtig, Patientinnen und Patienten Informationen über die Option der Beendigung lebenserhaltender Behandlungsmaßnahmen anzubieten“, erläuterte daher der DGP-Vizeprä­sident Bernd Oliver Maier. © hil/aerzteblatt.de

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