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Politik

Sächsischer Landtag verabschiedet Landarztgesetz

Freitag, 1. Oktober 2021

/picture alliance

Dresden – Der Sächsische Landtag hat gestern ein Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung auf dem Lande verabschiedet. Im Kern geht es um die Einführung einer Quote für Landärzte. Jungen Frauen und Männern wird ein Medizinstudium außerhalb des Numerus Clausus ermöglicht, wenn sie nach ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre in einem Gebiet mit Ärztemangel arbeiten. 6,5 Prozent der Medizin­studienplätze sollen für Betreffende reserviert werden.

„Die Zahlen sind mehr als alarmierend. Von den rund 2.600 Hausärztinnen und Hausärzten in Sachsen wird aus Altersgründen in den nächsten fünf bis sieben Jahren ein Großteil ausscheiden. Um es deutlich zu machen: Jede vierte Ärztin beziehungsweise jeder vierte Arzt ist über 60 Jahre, jede beziehungsweise jeder zehnte über 65 Jahre alt“, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Es gebe sogar einen Hausarzt, der noch mit 96 Jahren praktiziere.

Das Landarztgesetz ist Teil eines 20-Punkte-Programmes der Regierung, um die medizinische Versorgung in Wohnortnähe zu garantieren. Damit das Landarztgesetz funktioniere, benötige man auch die Hilfe der Kommunen, die die beispielsweise bei der Bereitstellung geeigneter Praxisräumen und Wohnungen helfen sollen, hieß es. Weitere Punkte des Programmes betreffen unter anderem mehr Studienplätze, die Weiterbildung und die Bildung von Ärztenetzwerken.

„Der Freistaat nimmt seine Verantwortung im Sinne der Daseinsvorsorge wahr und installiert ein wirk­sames Instrument, um schon im Auswahlverfahren, das alle Studieninteressierten durchlaufen, eine Weichenstellung vorzunehmen. Die sogenannte Landarzt-Quote ist ein wichtiger Baustein zur Sicher­stellung der flächendeckenden ärztlichen Versorgungsstrukturen in Sachsen außerhalb der Ballungs­räume“, betonte Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow (CDU). © dpa/aerzteblatt.de

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