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Elektronische Patientenakten: Deutsches Modell folgt vergleichsweise strengen Datenschutz­richtlinien

Montag, 4. Oktober 2021

/picture alliance, Jörg Carstensen

Bad Neustadt a.d. Saale – Bei einer Roundtable-Diskussion zum Thema elektronische Patientenakte (ePA) und Datenschutz sprach sich der Großteil der Teilnehmenden für eine Änderung der Datenschutz­richtlinien hin zu einem Opt-out-Verfahren aus. Die EU-Datenschutzverordnung werde dadurch nicht verletzt, wie man an anderen europäischen Ländern sehe.

Zuletzt hatte sich der Konflikt bezüglich des Umgang mit der ePA in Deutschland deutlich zugespitzt. Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber forderte die Krankenkassen Anfang September dazu auf, das „Zugriffsmanagement der ePA so auszugestalten“, dass das „feingranulare Management“ der Daten möglich sei.

Der Begriff „feingranulares Management“ bezeichnet die Möglichkeit, dass Patientinnen und Patienten einzelne ärztliche Dokumente für jeweils andere Arztgruppen sperren. Kelber betonte, die ePA nach derzeitigem Stand verstoße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGV). In Folge dessen riet das Bundesamt für soziale Sicherung den Kassen dazu, gegen den Bundesdatenschutzbeauftragten zu klagen. Das Angebot einer elektronischen Patientenakte stehe derzeit in „keinem Verstoß gegen nationales oder europäisches Recht“.

Auch bei der Frage, ob Versicherten ohne Endgerät seitens der Krankenkassen eine ePA angeboten werden muss, spalteten sich die Meinungen: Während das BAS dazu „keine rechtliche Verpflichtung“ sah, sprach sich der Bundesdatenschutzbeauftragte gegenteilig aus. Krankenkassenvertreterinnen und -vertreter hatten daraufhin vermehrt betont, dass sie bei diesen Streitpunkten zwischen den Stühlen ständen.

Mitte September brachte die „Stiftung Münch“ sechs Expertinnen und Experten zusammen, die erneut über die ePA und ihre Umsetzung diskutierten – darunter Christoph Krönke, Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der WU Wirtschaftsuniversität Wien, Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Thomas Pöppe, Geschäftsbereichsleiter Digitalisierung und IT bei der AOK Bayern sowie Petra Thürmann, Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen.

Einige der Teilnehmenden sprachen sich für Änderungen der Datenschutzrichtlinien aus: Um den Zugang und Zugriff zur ePA einfach und niederschwellig zu gestalten, solle statt der aktuellen Opt-in-Regelung eine Opt-out-Regelung zur Anwendung kommen. Die Entscheidung für eine Opt-in-Lösung beruhe nicht auf dem Zwang, die EU-Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen, sondern auf der historisch gewach­senen Betonung der Selbstbestimmung.

In vielen anderen Ländern, darunter Österreich, Spanien und Estland, erhalten Versicherte die elektro­nische Patientenakte (in Österreich: ELGA) automatisch und haben dann die Option, sich mittels Opt-out dagegen zu entscheiden. Zudem sind die ärztlichen Dokumente dort für definierte Gruppen einsehbar, während man in Deutschland zunächst seine aktive Zustimmung geben muss.

Aus Versorgungsperspektive sei ein Opt-out-System laut der Diskussionsrunde durchaus wünschenswert. Zudem werde zwar bei der Entscheidung für eine Opt-out-Lösung die Selbstbestimmung etwas zurückgestellt – man habe aber Möglichkeiten zur Ausgestaltung, um sie dennoch zu gewährleisten.

Eine sinnvolle und effiziente Lösung könnte es laut den Roundtable-Teilnehmenden sein, mit gestuften Systemen zu arbeiten. Der Einstieg in die Versorgung sei vorrangig und sollte leicht möglich sein, was durch Opt-out gelingen kann, so die Meinung mehrerer Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmer.

Opt-in solle zum Tragen kommen, je spezifischer und sensibler die Daten seien. Auch die Zustimmung zur Verwendung zu Forschungszwecken könne über Opt-in gegeben werden. Erfahrungen aus Österreich hätten gezeigt, dass damit das Vertrauen in die elektronische Akte gestärkt werde. © as/aerzteblatt.de

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