Ärzteschaft
Intensivmediziner rechnen mit Zunahme an schweren COVID-19-Verläufen
Donnerstag, 7. Oktober 2021
Berlin – In Anbetracht der beginnenden vierten Welle der Coronapandemie rechnen die internistischen Intensiv- und Notfallmediziner auch in diesem Herbst mit einer Zunahme an COVID-19-Erkrankten und damit einhergehend auch mit vermehrten schweren Krankheitsverläufen.
Dies führe bei den Mitarbeitenden in den Krankenhäusern zu erheblichen Sorgen vor einer erneuten zunehmenden Belastung und Überlastung. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) in einer aktuellen Stellungnahme hin.
„Das Impfen ist und bleibt der Schlüssel zur Bewältigung der Coronapandemie und zur Entlastung der Intensivstationen“, betonte Christian Karagiannidis, Präsident der DGIIN. Das zeige sich auch darin, dass die überwiegende Mehrheit der aktuell wegen einer COVID-19 Erkrankung behandelten Patienten auf den Intensivstationen ungeimpft ist.
Der DGIIN zufolge führt diese große Zahl an Ungeimpften unter den Mitarbeitenden in der Intensivmedizin zu einem zunehmenden Unmut und einer hohen emotionalen Belastung. „Solche Aspekte müssen in regelmäßigen Teambesprechungen offen angesprochen, diskutiert und Hilfsangebote zur Verfügung gestellt werden“, so Uwe Janssens, Generalsekretär der DGIIN.
Die Fachgesellschaft stellt in diesem Zusammenhang aber auch klar, dass der Impfstatus bei Behandlungsentscheidungen keine Rolle spielt – weder bei der Aufnahme in das Krankenhaus oder auf die Intensivstation noch im Therapieverlauf oder bei der Pflege.
„Ob geimpft oder ungeimpft: Alle erhalten bei entsprechender Indikation die gleiche Behandlung und Pflege. Grundlage der Entscheidung sind allein die medizinische Indikation sowie ein patientenorientiertes Therapieziel“, betonte Janssens. Diese rote Linie des medizinethischen Handelns dürfe niemals überschritten werden, ergänzte Karagiannidis.
Unabhängig davon richtet die DGIIN den dringenden Appell an bisher noch nicht geimpften Personen, das Impfangebot wahrzunehmen. © aha/EB/aerzteblatt.de

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