Ärzteschaft
NS-belastete Ehrenmitglieder: DGIM zieht Konsequenzen
Freitag, 8. Oktober 2021
Berlin/Wiesbaden – Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft in fünf Fällen sowie eine Distanzierung in zwei weiteren Fällen: So lautet die Entscheidung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) zum Umgang mit früheren Ehrenmitgliedern, die sich in den Jahren 1933 bis 1945 zur Zeit der Nationalsozialisten in verschiedener Weise schuldig gemacht haben.
Von der Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft sind die ehemaligen DGIM-Vorsitzenden Alfred Schittenhelm, Alfred Schwenkenbecher und Hans Dietlen betroffen sowie Siegfried Koller und Georg Schaltenbrand. Eine Distanzierung erfolgte von Gustav von Bergmann und Felix Lommel.
Wie der Historiker Ralf Forsbach heute im Rahmen einer Pressekonferenz erläuterte, reichen ihre Vergehen von wissenschaftlichem Fehlverhalten bis hin zu Medizinverbrechen, die zum Tod mehrerer Menschen geführt haben.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland Josef Schuster, selbst Internist, begrüßte die Bemühungen der DGIM um eine Aufarbeitung der eigenen NS-Vergangenheit ausdrücklich. Er habe Hochachtung vor dem nun erfolgten Schritt – damit lege man einen ethischen Maßstab an, der zum Vorbild gereiche.
Unter dem Titel „Gedenken & Erinnern. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin in der Zeit des Nationalsozialismus“ erinnert die Fachgesellschaft seit 2020 auf einer Internetseite an ihre Mitglieder, die unter dem NS-Regime gelitten oder aber als Täter Leid verursacht haben. Seit rund zehn Jahren erforscht die DGIM in Kooperation mit zwei Historikern ihre eigene Geschichte sowie die ihrer Mitglieder in den Jahren der NS-Diktatur und der jungen Bundesrepublik.
„Die Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit – auch eine späte – ist wichtig und richtig, wenngleich sie natürlich das Leid, das einzelne DGIM-Mitglieder zu dieser Zeit verursacht haben, in keiner Weise wiedergutmachen kann“, betonte Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM. Dennoch sei es wichtig, dass die Fachgesellschaft dann auch die nötigen Konsequenzen aus den Erkenntnissen ziehe, welche die Geschichtswissenschaft zutage fördere.
„Aus Opportunismus oder einer nationalsozialistischen Überzeugung haben sie bewusst Kollegen, anderen Mitgliedern unserer Fachgesellschaft oder einfach anderen Menschen aufgrund ihrer Herkunft geschadet. Daher sind sie für die DGIM als Ehrenmitglieder nicht tragbar“, begründete Markus M. Lerch, Vorsitzender der DGIM und ärztlicher Direktor des LMU-Klinikums München, die Entscheidung.
Diesen Schritt schulde man den Opfern, den Hinterbliebenen und Nachfahren sowie dem eigenen Selbstverständnis. „Wir wollen mit der heute bekannt gegebenen Entscheidung ein deutliches Zeichen setzen in einer Zeit, in der Menschenwürde, Freiheit und Demokratie für manchen keine Selbstverständlichkeit mehr sind“, so Lerch. Damit seien die Arbeiten zur Geschichte der DGIM und ihrer Mitglieder in der NS-Zeit allerdings noch nicht abgeschlossen.
„Die Forschungen gehen weiter, um das Gedenken an die Opfer aufrecht zu erhalten und mahnend daran zu erinnern, wie sich einst Internisten und eine wissenschaftliche Fachgesellschaft in den Dienst einer menschenverachtenden Ideologie stellten“, ergänzte Ertl. Das Erinnern daran, welche Folgen es haben könne, wenn die Medizin ihre ethischen Grundlagen verlässt, dürfe nicht verblassen. © aha/aerzteblatt.de

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