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Sektorenüber­greifende Quali­tätssicherung: Prozesse sollten vereinfacht werden

Freitag, 8. Oktober 2021

/magele-picture, stock.adobe.com

Münster – Bei der sektorenübergreifenden Quali­tätssicherung müssen technische Prozesse vereinfacht und der bürokratische Aufwand minimiert werden. Das hat Volker Schrage, Vorsitzender des Len­kungs­gremiums der LAG DeQS NRW und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Ver­einigung Westfalen-Lippe (KVWL), anlässlich der Qualitätskonferenz NRW angemahnt.

In der Landesarbeitsgemeinschaft sind die Krankenkassen, die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) vertreten.

Aus Sicht von Schrage muss Qualitätssicherung dazu dienen, „Verbesserungspotenziale aufzuzeigen, die es dem Arzt oder der Ärztin ermöglichen, die ohnehin hohe Qualität der Arbeit zu verbessern.“

In der Praxis sei das System der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung noch stark auf den statio­nä­ren Bereich fokussiert, bilanzierte KGNW-Geschäftsführer Matthias Blum als Vorsitzender des Lenkungs­ausschusses QS-NRW. Von 15 im laufenden Jahr erfassten Verfahren seien aktuell lediglich drei sektoren­übergreifend angelegt. Die meisten Verfahren seien zunächst stationär weitergeführt worden.

„Es liegt aber auch daran, dass die Überwindung der Sektorengrenzen in der Umsetzung so schwierig ist“, erläuterte Blum. Zahlreiche methodische Hürden erschwerten die Anwendung in der Praxis: „Die Begleit­evaluation muss hier sehr ernst genommen werden. Noch besser wäre es, wenn neue Verfahren nicht so­fort in der Fläche angewendet, sondern zunächst gründlicher in einer Pilotphase erprobt werden kön­nen.“

Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, wies darauf hin, dass Patienten zu Recht einen Anspruch darauf hätten, sowohl ambulant als auch im Krankenhaus in ganz Nordrhein-West­falen hochwertig versorgt zu werden.

„Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung ist ein relevanter Baustein, dies zu erreichen.“, sagte er. Aus Patientensicht sei es zu begrüßen, dass zukünftig neben medi­zi­nischen Daten auch Patientenbefra­gun­gen in den Verfahren Berücksichtigung finden würden.

Im Vorfeld der Qualitätskonferenz NRW hatte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Hans-Albert Gehle, darauf hingewiesen, dass sich die externe Qualitätssicherung nach dem Sozialgesetzbuch V im Wandel befindet. Die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern werde gerade abgewickelt.

„Mit der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung treten wir in eine neue Zeit mit mehr Akteuren und Einbeziehung des ambulanten Bereichs. Ziel ist es, den guten Standard, den wir mit den Leistungserbringern bisher erarbeitet haben, weiter zu halten“, sagte er.

Für Arztpraxen und Krankenhäuser gewinnen die Erkenntnisse aus einer sektorenübergreifenden Quali­tätssicherung zunehmend an Bedeutung. Wie dieser Transfer gelingen kann, stand im Mittelpunkt des dritten Qualitätskon­gresses NRW Unter dem Tagungsmotto „Die neue Normalität und ihr praktischer Nutzen“. © may/EB/aerzteblatt.de

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