Ärzteschaft
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung: Prozesse sollten vereinfacht werden
Freitag, 8. Oktober 2021
Münster – Bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung müssen technische Prozesse vereinfacht und der bürokratische Aufwand minimiert werden. Das hat Volker Schrage, Vorsitzender des Lenkungsgremiums der LAG DeQS NRW und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), anlässlich der Qualitätskonferenz NRW angemahnt.
In der Landesarbeitsgemeinschaft sind die Krankenkassen, die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) vertreten.
Aus Sicht von Schrage muss Qualitätssicherung dazu dienen, „Verbesserungspotenziale aufzuzeigen, die es dem Arzt oder der Ärztin ermöglichen, die ohnehin hohe Qualität der Arbeit zu verbessern.“
In der Praxis sei das System der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung noch stark auf den stationären Bereich fokussiert, bilanzierte KGNW-Geschäftsführer Matthias Blum als Vorsitzender des Lenkungsausschusses QS-NRW. Von 15 im laufenden Jahr erfassten Verfahren seien aktuell lediglich drei sektorenübergreifend angelegt. Die meisten Verfahren seien zunächst stationär weitergeführt worden.
„Es liegt aber auch daran, dass die Überwindung der Sektorengrenzen in der Umsetzung so schwierig ist“, erläuterte Blum. Zahlreiche methodische Hürden erschwerten die Anwendung in der Praxis: „Die Begleitevaluation muss hier sehr ernst genommen werden. Noch besser wäre es, wenn neue Verfahren nicht sofort in der Fläche angewendet, sondern zunächst gründlicher in einer Pilotphase erprobt werden können.“
Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, wies darauf hin, dass Patienten zu Recht einen Anspruch darauf hätten, sowohl ambulant als auch im Krankenhaus in ganz Nordrhein-Westfalen hochwertig versorgt zu werden.
„Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung ist ein relevanter Baustein, dies zu erreichen.“, sagte er. Aus Patientensicht sei es zu begrüßen, dass zukünftig neben medizinischen Daten auch Patientenbefragungen in den Verfahren Berücksichtigung finden würden.
Im Vorfeld der Qualitätskonferenz NRW hatte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Hans-Albert Gehle, darauf hingewiesen, dass sich die externe Qualitätssicherung nach dem Sozialgesetzbuch V im Wandel befindet. Die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern werde gerade abgewickelt.
„Mit der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung treten wir in eine neue Zeit mit mehr Akteuren und Einbeziehung des ambulanten Bereichs. Ziel ist es, den guten Standard, den wir mit den Leistungserbringern bisher erarbeitet haben, weiter zu halten“, sagte er.
Für Arztpraxen und Krankenhäuser gewinnen die Erkenntnisse aus einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zunehmend an Bedeutung. Wie dieser Transfer gelingen kann, stand im Mittelpunkt des dritten Qualitätskongresses NRW Unter dem Tagungsmotto „Die neue Normalität und ihr praktischer Nutzen“. © may/EB/aerzteblatt.de

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