Politik
Gesundheitsminister aktualisieren Vorgaben für Auffrischimpfungen
Dienstag, 12. Oktober 2021
Berlin – Menschen, die eine Coronaimpfung von Johnson & Johnson erhalten haben, sollen zur Optimierung der Grundimmunisierung ab vier Wochen nach der verabreichten ersten Impfung eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten können. Das geht aus einem gestrigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) hervor.
Ebenfalls sollen nun Personen ab zwölf Jahren mit einer schweren Immundefizienz (ID) nach der vierten Woche nach Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung des Impfschutzes eine dritte Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten können.
„Bei Personen mit schwerer ID besteht die Möglichkeit einer fehlenden Immunantwort und damit trotz verabreichter Impfungen eines fehlenden Schutzes gegen COVID-19“, heißt es in dem Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern.
Deshalb solle diesen Menschen sowohl nach der vierten Woche nach der zweiten Impfstoffdosis als auch nach der vierten Woche nach der dritten Impfstoffdosis eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein angeboten werden.
Dabei müsse das Ergebnis der ersten Antikörpertestung nicht abgewartet werden, bevor eine dritte Impfstoffdosis verabreicht werden könne. Der Bund werde eine Regelung zur Finanzierung der Antikörpertests für diesen Personenkreis prüfen, heißt es.
Darüber hinaus stellen die Gesundheitsminister klar, dass Impfungen gegen COVID-19 und gegen Influenza zeitgleich verabreicht werden können. Sicherheit und Verträglichkeit der in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 seien „durch umfangreiche Daten belegt“. Aus fachlicher Sicht sei eine weitere Differenzierung von Impfreaktionen zwischen COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen, wie Influenza-Impfstoffen, nicht mehr notwendig.
Die GMK folgt mit dem Beschluss den aktualisierten Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) und sieht sich zugleich durch die neuen STIKO-Hinweise auf ihrem bisherigen Weg bestätigt.
Die Minister hatten zum Beispiel früh – schon vor den STIKO-Empfehlungen – entschieden, insbesondere vulnerablen Personengruppen sowie Personal mit direkten Patientenkontakt in Pflege- und Altenheimen, sonstigen Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie Krankenhäusern sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie eine Auffrischimpfung anzubieten. © may/aerzteblatt.de

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