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Politik

Gesundheitsminister aktualisieren Vorgaben für Auffrischimpfungen

Dienstag, 12. Oktober 2021

/Jon Anders Wiken, stock.adobe.com

Berlin – Menschen, die eine Coronaimpfung von Johnson & Johnson erhalten haben, sollen zur Optimie­rung der Grundimmunisierung ab vier Wochen nach der verabreichten ersten Impfung eine Auffrischim­pfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten können. Das geht aus einem gestrigen Beschluss der Ge­sundheits­minister­konferenz der Länder (GMK) hervor.

Ebenfalls sollen nun Personen ab zwölf Jahren mit einer schweren Immundefizienz (ID) nach der vierten Woche nach Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung des Impfschutzes eine dritte Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten können.

„Bei Personen mit schwerer ID besteht die Möglichkeit einer fehlenden Immunantwort und damit trotz verabreichter Impfungen eines fehlenden Schutzes gegen COVID-19“, heißt es in dem Beschluss der Ge­sundheitsminister von Bund und Ländern.

Deshalb solle diesen Menschen sowohl nach der vierten Woche nach der zweiten Impfstoffdosis als auch nach der vierten Woche nach der dritten Impfstoffdosis eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein angeboten werden.

Dabei müsse das Ergebnis der ersten Antikörpertestung nicht abgewartet werden, bevor eine dritte Impf­stoffdosis verabreicht werden könne. Der Bund werde eine Regelung zur Finanzierung der Antikör­per­­tests für diesen Personenkreis prüfen, heißt es.

Darüber hinaus stellen die Gesundheitsminister klar, dass Impfungen gegen COVID-19 und gegen Influ­enza zeitgleich verab­reicht werden können. Sicherheit und Verträglichkeit der in der Europäi­schen Union zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 seien „durch umfangreiche Daten belegt“. Aus fachli­cher Sicht sei eine weitere Differenzierung von Impfreaktionen zwischen COVID-19-Impfstoffen und an­deren Tot­impfstoffen, wie Influenza-Impfstoffen, nicht mehr notwendig.

Die GMK folgt mit dem Beschluss den aktualisierten Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) und sieht sich zugleich durch die neuen STIKO-Hinweise auf ihrem bisherigen Weg bestätigt.

Die Minister hatten zum Beispiel früh – schon vor den STIKO-Empfehlungen – entschieden, insbeson­dere vulne­rablen Personengruppen sowie Personal mit direkten Patientenkontakt in Pflege- und Altenheimen, sons­tigen Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie Krankenhäusern sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie eine Auffrischim­pfung anzubieten. © may/aerzteblatt.de

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