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BfArM veröffentlicht vorab Erläuterungen zum OPS 2022
Freitag, 15. Oktober 2021
Bonn – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat vorab zur anstehenden Publikation der Endfassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS 2022) Klarstellungen und Änderungen veröffentlicht. Sie werden in Kürze auch als Anhang in der Endfassung des OPS 2022 enthalten sein.
Der OPS bildet zusammen mit der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung. Dort müssen Operationen und Prozeduren nach dem OPS verschlüsselt werden.
Die Klarstellungen und Änderungen gelten laut BfArM rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 und darüber hinaus für die jeweils aktuelle Version des OPS. Sie sollen helfen, Unklarheiten, die im Rahmen der laufenden Strukturprüfungen aufgetreten sind, zu beseitigen.
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Konkret betreffen die Klarstellungen und Änderungen folgenden Teile des OPS: die Benutzung zur Verwendung des Begriffs der „ärztlichen Behandlungsleitung“, Anforderungen an das qualifizierte Personal von Therapiebereichen oder Verfahren und Anforderungen an das besonders geschulte Pflegepersonal für aktivierend-therapeutische Pflege bei dem Kode 8-550.
Darüber hinaus geht es um Anforderungen an die Möglichkeit zur Durchführung eines Ethik-Fallgesprächs bei den Kodes 8-718.8 und 8-718.9, Änderung der Kodes 8-980, 8-98d und 8-98f, Anforderungen an die Konsiliardienste bei den Kodes 8-98d und 8-98f, Anforderungen an die 24-stündige Verfügbarkeit mehrerer Verfahren bei dem Kode 8-98f sowie Anforderungen an die spezialisierte Einheit bei dem Kode 9-64a. © hil/sb/aerzteblatt.de

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