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Ärzteschaft

Bayerische Landesärztekammer streicht Homöopathie als Zusatzbezeichnung

Montag, 18. Oktober 2021

/flashpics, stockadobecom

Hof – Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) streicht in ihrer neuen Weiterbildungsordnung die Homöopathie als Zusatzbezeichnung. Das entschied eine große Mehrheit der Delegierten vorgestern beim Bayerischen Ärztetag in Hof.

Der Sprecher des homöopathiekritischen Netzwerks Homöopathie, der Weilheimer HNO-Arzt Christian Lübbers, begrüßte die Entscheidung. Die Behandlung, die vor allem auf die Gabe von Wirkstoffen in sehr großer Verdünnung setzt, habe keine Wirkung, die über den Placeboeffekt hinausgehe, so sein Argument.

Von den zuletzt 28.458 in Praxen tätigen Ärztinnen und Ärzten in Bayern haben rund 400 Homöopathie als Zusatzbezeichnung erworben. Sie können diese auch weiter führen. Künftig ist es allerdings nicht mehr möglich, die Zusatzbezeichnung neu zu erlangen.

Nach Angaben des Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVHÄ) können Mediziner aber weiterhin ein Diplom des Verbandes erhalten, wenn sie an einer entsprechenden Fortbildung teilnehmen. Damit können sie auch in Zukunft etwa an Sonderverträgen zur homöopathischen Behandlung teilnehmen, die der Verband mit rund 90 Krankenkassen ausgehandelt hat.

Von den bundesweit 17 Landesärztekammern hatten bereits 11 die Homöopathie aus ihren Weiterbil­dungs­ordnungen gestrichen. Fünf hatten für eine Beibehaltung gestimmt.

Nach der Abstimmung in Bayern haben damit zwei Drittel der Kammern gegen Homöopathie als Zusatz­bezeichnung entschieden. © dpa/aerzteblatt.de

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