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Organspende: Verfahrensanweisung und Leitfaden aktualisiert
Dienstag, 19. Oktober 2021
Frankfurt – Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat ihre Verfahrensanweisungen zur Organspende und den darauf aufbauenden Leitfaden für Kliniken überarbeitet. In den Verfahrensanweisungen wurden unter anderem Begrifflichkeiten überarbeitet und an international verwendeten Termini angeglichen.
„Potenzieller Spender“ bedeutet demnach nun: Es liegt eine schwere Hirnschädigung vor, der irreversible Hirnfunktionsausfall steht unmittelbar bevor oder wird als bereits eingetreten vermutet. Zudem ist kein Widerspruch zur Organspende bekannt.
„Qualifizierte Spender“ sind jene, bei denen der irreversible Hirnfunktionsausfall festgestellt wurde, „meldepflichtige Spender“ bei denen der irreversible Hirnfunktionsausfall festgestellt wurde und kein Widerspruch bekannt ist. „Realisierter Spender“, bedeutet, dass die Organentnahme erfolgt ist.
Auch die neue Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) zum Empfängerschutz brachte laut der DSO einige Anpassungen der Verfahrensanweisungen mit sich.
Beispielsweise können mittlerweile maschinengestützte Konservierungsverfahren (Maschinenperfusion) zum Einsatz kommen, wenn sie zugelassen sind und ihre Verwendung in den organbezogenen Richtlinien der BÄK erwähnt wird. Entsprechend konservierte Organe dürfen während des Transportes längeren Transport- und Ischämiezeiten ausgesetzt sein.
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Der Leitfaden der DSO zur Organspende enthält wichtige Informationen über die Organspende insbesondere für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken – von den Voraussetzungen einer postmortalen Organspende über die Feststellung des Todes nach irreversiblem Hirnfunktionsausfall, die organprotektiven Intensivmaßnahmen, die Spendercharakterisierung bis zur Entnahme und Qualitätssicherung.
Die größte Veränderung des Leitfadens ist laut der DSO sein höherer Nutzwert aufgrund seiner digitalen Umsetzung. Die neue Ausgabe – und jede nachfolgende – wird nur noch ausschließlich online verfügbar sein. „Dies ermöglicht ein weitaus flexibleres und nutzerfreundlicheres Unterstützungsangebot für unsere Partner in den Kliniken“, erklärte Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der DSO.
Zudem hat die DSO alle Kapitel des Leitfadens inhaltlich aktualisiert und ein vollständig neues Kapitel „Spenderidentifizierung“ hinzugefügt. „Damit wird der außerordentlichen Bedeutung der Spendererkennung als entscheidender Schritt im gesamten Organspendeprozess Rechnung getragen“, hieß es aus der DSO.
Zwei Richtlinien der BÄK haben die Anpassungen bei den Verfahrensanweisungen und im Leitfaden laut der DSO maßgeblich geprägt: die Richtlinie Spendererkennung, die seit dem 1. September 2020 gilt, sowie die Richtlinie Empfängerschutz, die zum 16. Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Zudem sind Aktualisierungen des Transplantationsgesetzes berücksichtigt. © hil/aerzteblatt.de

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