Ärzteschaft
Betreuung psychisch Kranker: Ärztinnenverbände für Nachbesserungen von Richtlinie
Mittwoch, 20. Oktober 2021
Berlin – Der Verband Spitzenfrauen Gesundheit und der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) fordern Nachbesserungen an der Richtlinie „Berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf“ (KSVPsych-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses.
In einem gemeinsamen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rufen sie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, die Richtlinie zu beanstanden. Den Verbänden kritisieren, dass laut der Richtlinie nur Ärzte oder Ärztinnen beziehungsweise Psychotherapeuten oder Psychotherapeutinnen mit vollem Versorgungsauftrag als sogenannte Bezugsperson fungieren sollen.
„Die Richtlinie in der vorgelegten Form bedeutet einen Rückschritt bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in medizinischen Berufen“, erklärte Christiane Groß, Präsidentin des DÄB. Viele Leistungserbringenden hätten reduzierte Versorgungsaufträge. „Sie werden durch die vorgeschlagene KSVPsych-RL unangemessen benachteiligt“, so Groß.
Negative Auswirkungen befürchten die beiden Verbände auch für die Patienten, denen die KSVPsych-RL eigentlich besser helfen soll. „Schon jetzt fehlt es an Behandlungsplätzen in der Psychotherapie“, sagte Cornelia Wanke, Co-Vorsitzende von „Spitzenfrauen Gesundheit“. Viele psychisch kranke Menschen müssten monatelang auf ihre Therapie warten. Da sei es wenig hilfreich, den Kreis derjenigen, die Therapien anbieten würden, nur auf jene mit einem vollen Versorgungsauftrag zu beschränken.
Wanke kritisierte, die Richtlinie „dreht das Rad zurück, denn es sind überwiegend Frauen, die wegen familiärer Aufgaben ihre Versorgungsaufträge reduzieren“, so Wanke. Die beiden Verbände argumentieren, dass es auch mit einem reduzierten Versorgungsauftrag möglich ist, die betreffenden Menschen qualifiziert und umfassend zu behandeln.
Zuvor hatte auch der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) die Richtlinie auf seiner Bundesdelegiertenversammlung kritisiert. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.