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SARS-CoV-2: Allergische Reaktionen auf Impfung bei Kindern sehr selten

Freitag, 22. Oktober 2021

/Irina, stock.adobe.com

Aachen – Allergien und insbesondere schwere allergische Reaktionen (Anaphylaxie) sind auf eine SARS-CoV-2-Impfung bei Kindern und Jugendlichen äußerst selten. Das berichtet die Gesellschaft für Pädiatri­sche Allergologie und Umweltmedizin (GPAU).

Aus pädiatrisch-allergologischer Sicht bestünden daher keine Bedenken, Kinder und Jugendliche ent­sprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) gegen SARS-CoV-2 zu impfen.

Die Fachgesellschaft rät aber, dass bei einer vorausgegangenen schweren allergischen Reaktion auf eine andere Impfung oder eine bekannte Reaktion gegen einen im SARS-CoV-2-Impfstoff enthaltenen Inhalts­stoff eine allergologische Diagnostik erfolgen sollte.

„In den seltenen Fällen einer allergischen Reaktion auf die erste Dosis sollte nach dem Ergebnis der aller­gologischen Diagnostik entschieden werden, ob und wie die zweite Dosis geimpft werden kann und welcher Impfstoff verwendet werden muss“, schreibt die GPAU.

Auch eine Impfung von Kindern ab zwölf Jahren mit gut eingestelltem und stabilem allergischen Asthma bronchiale ist aus Sicht der Fachgesellschaft nach sorgfältiger Aufklärung unter Abwägung des Nutzen-Risikos zu empfehlen.

Die GPAU weist für diese Abwägung daraufhin, dass Kinder und Jugendliche mit einem gut eingestellten und stabilen allergischen Asthma nach den derzeitigen Daten kein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer SARS-CoV-2-Erkrankung haben.

Ausdrücklich empfiehlt die Fachgesellschaft eine Impfung gegen SARS-CoV-2 bei Kindern und Jugend­lichen mit instabilem oder schlecht kontrolliertem Asthma oder anderen schweren Lungenerkrankungen und insbesondere Kindern und Jugendlichen mit mehreren oder komplexen Erkrankungen.

„Grundsätzlich soll jede Person nach der Impfung mindestens 15 Minuten beobachtet werden. Für den Fall einer allergischen Reaktion wie einer Anaphylaxie sollte immer eine qualifizierte medizinische Behandlung bereitstehen“, erinnert die GPAU. © hil/sb/aerzteblatt.de

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