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Ärzteschaft

NAV-Virchow-Bund will das Ende der Budgetierung

Freitag, 22. Oktober 2021

Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bundes /axentis, Georg Lopata

Berlin – Die Budgetierung im vertragsärztlichen Bereich hat „enormen“ Schaden angerichtet. Dies hat Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bundes, heute im Rahmen der Bundeshauptver­samm­lung kritisiert.

Sie habe unter anderem zu Unwuchten bei der Ärzteverteilung, zu deutlichen regionalen Unterschieden bei Auszahlungsquoten, viel Bürokratie und insgesamt einer verminderten Attraktivität der Niederlas­sung geführt. Deshalb sprach sich Heinrich für eine Abschaffung der Budgetierung aus.

Einen ersten politischen Schritt habe es mit dem 2019 in Kraft getreten Terminservice- und Versorgungs­gesetz (TSVG) gegeben, so Heinrich. Er lobte in diesem Zusammenhang ausdrücklich Bundesgesundheits­minister Jens Spahn (CDU) und SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach. Allerdings reiche dies noch nicht aus, um die ambulante Medizin im benötigten Umfang ausreichend zu stärken.

Um die eigene Niederlassung und die Freiberuflichkeit wieder attraktiver zu machen, müsse es ein Ende der Budgets und der Regresse geben. Zudem solle das Leistungsspektrum durch mehr ehemals stationär und dann ambulant zu erbringende Leistungen erweitert sowie die Niederlassungsfreiheit ermöglicht werden.

Zu den weiteren Kernforderungen des NAV an die künftige Bundesregierung zählen eine Reform der Not­fallversorgung, die Wahrung und Stärkung der ärztlichen Selbstverwaltung sowie ein Ausbau der Medi­zin­studiumkapazitäten.

Bereits im Vorfeld der Bundeshauptversammlung des Verbandes in Berlin verwies der NAV nachdrücklich auf einen zunehmenden Fachkräftemangel in den Arztpraxen. Rund 430.000 Medizinische Fachangestell­te (MFA) seien derzeit in den rund 100.000 Arztpraxen angestellt – die Zahl stagniere aber bestenfalls, während der Bedarf zunehme.

„Von offizieller Seite wird ein Fachkräftemangel zwar noch bestritten“, sagte Heinrich. Zur Feststellung eines Fachkräftemangels werde nämlich neben der Arbeitslosenquote die Wiederbesetzungsdauer von Stellen als Indikator herangezogen.

„Weil aber die Funktionsfähigkeit der gesamten Praxis auf dem Spiel steht, können wie uns lange Vakan­zen gar nicht erlauben. Wir sind gezwungen, freiwerdende Stellen schnell neu zu besetzen. Schließlich ist ein Arzt allein noch keine Praxis“, stellte er fest.

Inzwischen würden die gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer häufiger von Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder Krankenkassenverwaltungen mit besseren Verdienstmöglichkeiten gelockt und abgeworben.

Auf der anderen Seite könnten, wie gerade bei den Honorarverhandlungen zu beobachten gewesen sei, selbst erhebliche Tarifsteigerungen bei den MFA erst mit großer zeitlicher Verzögerung mit den Kranken­kassen verhandelt werden.

„Die unterschiedliche Refinanzierungssystematik in Klinik und Praxis führt zu einer Wettbewerbsverzer­rung zulasten der Praxisärzte und wird diese personell auf lange Sicht ausbluten“, so die Befürchtung von Heinrich.

Die Vorgaben für die Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband müssten so angepasst werden, dass Tarif- und Kostensteigerungen unmittelbar einfließen.

Zudem sprach sich Heinrich für eine konzertierte Aktion der Landesärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und ärztlichen Berufsverbände aus, die neben einer attraktiven Bezahlung auch die Wertschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine Aus- und Weiterbildungsoffensive zum Inhalt hat. © aha/aerzteblatt.de

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