Politik
Ampel-Parteien: Ende der epidemischen Notlage, aber kein „Freedom Day“
Mittwoch, 27. Oktober 2021
Berlin – Die gesetzliche Sonderlage wegen der Coronapandemie soll nach Plänen der möglichen künftigen Regierungspartner SPD, Grüne und FDP zum 25. November enden. Eine entsprechende Änderung im Infektionsschutzgesetz soll in den kommenden Wochen erarbeitet werden.
Darin soll vorgesehen sein, dass für eine Übergangszeit bis zum kalendarischen Frühlingsanfang am 20. März 2022 stattdessen eine neue rechtliche Basis für Coronavorgaben geschaffen wird, wie die drei Fraktionen im Bundestag heute vor Journalisten mitteilten. Damit sollen die Länder weiterhin „weniger eingriffsintensive“ Maßnahmen anordnen können.
Gestrichen werden soll der heftig umstrittene Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes, mit dem beispielsweise Lockdowns, Ausgangsbeschränkungen sowie landesweite Schulschließungen angeordnet werden konnten. Stattdessen sollen die Bundesländer einen „Instrumentenkasten“ in die Hand bekommen, der auf landesspezifische Situationen reagiert.
Dazu zähle beispielsweise die Maskenpflicht, die Vorlage von 3G-Nachweisen in „Bereichen, die in besonderer Weise geeignet sind, zu einer Verbreitung von COVID-19 beizutragen“ oder auch Abstandsgebote in öffentlichen Innenräumen.
Auch die Verarbeitung von Kontaktdaten soll erhalten bleiben, ebenso die Möglichkeit, den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen oder andere unter Auflagen zu stellen. Fortgeführt werden sollen ebenso die erweiterten Regelungen zu Kinderkranktagen sowie Schutzschirmregelungen für Tagespflegeeinrichtungen oder für das Müttergenesungswerk.
Praxispanel für mehr Impftempo angekündigt
SPD, Grüne und FDP kündigen in ihrem Eckpunktepapier ebenso ein „Praxispanel Impftempo“ an, bei dem „wir gemeinsam mit Paktikerinnen und Praktikern Wege finden, um den Impffortschritt deutlich zu beschleunigen.“
Dieses Treffen, zu dem neben Hausärzten auch Vertreter von Kirchen, kommunalen Einrichtungen oder der Feuerwehr eingeladen werden sollen, soll noch im November stattfinden, kündigte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Karin Göhring-Eckard, an. Ebenso soll das DIVI-Intensivregister „dauerhaft etabliert und erweitert“ werden, in dem auch der Impfstatus von Patientinnen und Patienten erfasst werden soll.
Bisher knüpfen Coronavorgaben laut Infektionsschutzgesetz daran an, dass der Bundestag eine „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sieht. Das Parlament hatte dies erstmals im März 2020 festgestellt und mehrfach bestätigt – zuletzt Ende August. Die Sonderlage läuft ohne neuen Verlängerungsbeschluss automatisch nach drei Monaten aus.
Die FDP hatte zunächst für die weitreichenden Möglichkeiten der Bundesregierung gestimmt, votierte aber zuletzt mehrfach dagegen. Auch die Grünen verlangten in der letzten Legislaturperiode ein Ende dieser juristischen Lage.
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte, trotz derzeit wieder steigender Infektionszahlen stelle sich die Situation nun anders dar als im August. Angesichts von immer mehr vollständig Geimpften bestehe eine ernste Gefahr für die Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik nicht fort. Er betonte zugleich, der 25. November werde „kein Freedom Day“. Damit wird das Ende aller Coronamaßnahmen umschrieben.
Der Zeitplan für eine Veränderung des Infektionsschutzgesetzes planen die drei möglichen Regierungskoalitionen so: Zunächst sollen die geschäftsführenden und beteiligten Ministerien eine entsprechende Formulierungshilfe vorlegen, dann wird sich der Bundestag am 10. oder 11. November mit dem vorgelegten Gesetz befassen.
Es soll auch eine Anhörung von Fachexperten geben, möglicherweise organisiert in einem Hauptausschuss, da noch keine Arbeitsausschüsse im Bundestag eingerichtet sind. Der Bundesrat, der dem Gesetz ebenfalls zustimmen muss, soll gebeten werden, eine Sondersitzung am 19. November einzuberufen. Die reguläre Sitzung wäre am 26. November – diese wäre dann einen Tag zu spät.
Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), mahnte mehr Flexibilität für die Länder an, damit diese auf zunehmende Infektionszahlen reagieren können. Es sei „nicht sinnvoll“, dass die Landtage künftig in ihrem Recht beschnitten werden sollten, selbst über eine epidemische Lage in ihrem Land zu entscheiden, sagte er. Damit schränke die Ampel „Flexibilität ein, die Handlungsmöglichkeiten der Länder werden weniger.“ „Klar ist schon jetzt: Die Ampel-Koalitionäre müssen nachlegen.“
Holetschek fügte hinzu: „Wir müssen auch dringend dort nachsteuern, wo es brennt oder schnell brennen kann. Wir müssen die Krankenhäuser besser unterstützen. Wir brauchen Ausgleichszahlungen für jene Kliniken, die wegen der Versorgung von COVID-19-Patienten erhebliche Belegungs- und damit Erlösrückgänge zu verzeichnen haben.
Aus seiner Sicht müssen die Sonderregelungen für den Erlösausgleich sowie Abschlagszahlungen zur Liquiditätssicherung der Krankenhäuser müssen fortgeführt werden. Das müsse der Bund jetzt schnell und unbürokratisch regeln. Holetschek forderte auch Steuerfreiheit für alle Zuschläge für Pflegekräfte.
AFD-Fraktionschefin Alice Weidel kritisierte: „SPD, Grüne und FDP wollen uns an den Ausnahmezustand als Dauereinrichtung gewöhnen. Diese als „Übergangsregelung“ deklarierte Gesetzeskonstruktion gibt der Exekutive nach wie vor zu viel Gewicht.“ © bee/may/dpa/aerzteblatt.de

"Hurrah" oder "Rohrkrepierer"?
Die Situation
Die Übergangsregelung solle lt. SPD, Grüne und FDP bis Ende März 2022 gelten. Aufgeben will man Schutzmaßnahmen im Kampf gegen SARS-CoV-2/COVID-19 nicht. Der 14-Punkte-Katalog des Paragrafen 28a Absatz 1 Infektionsschutzgesetz wolle man nicht angewenden. Dass Bundesländer die Corona-Maßnahmen nach Beendigung der epidemischen Lage fortführen könnten, solle gestrichen werden. Koalitions-Blabla: „Wir werden jetzt einen überschaubaren Katalog niedrigschwelliger und auch wenig eingriffsintensiver Maßnahmen zur Verfügung stellen.“ Prophethisch-überheblich wird erklärt: „Es gibt ein absolutes Ende aller Maßnahmen, und alle Maßnahmen enden spätestens mit dem Frühlingsbeginn am 20. März 2022.“
Die Vorsitzende der Grünen-Fraktion Katrin Göring-Eckardt wolle mit der Übergangslösung den Ländern einen „Instrumentenkasten auf den Tisch“ legen, um „je nach Infektionsgeschehen“ zu agieren: Abstandsgebote, Maskenpflicht, Hygiene- und Lüftungs-Konzepte an Schulen und Kitas. Dies gelte für nicht gegen COVID-19 Geimpfte wie Kinder unter 12 Jahren oder Profi-Fußballer. Schulen, Kitas, Geschäfte würden nicht wieder „pauschal“ geschlossen.
„25. November kein Freedom-Day“
Realitätsfern-apodiktisch gibt sich SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese: „Schulschließungen, Lockdowns und Ausgangssperren wird es nicht mehr geben, und sie sind auch in der aktuellen Situation unverhältnismäßig“. In H. Laschets (CDU) Diktion: „Wir wollen verantwortungsvoll durch den Herbst und Winter gehen, damit wir COVID-19 im Frühling hinter uns haben.“
Fazit
Unhaltbare Versprechungen, infantil-naives NO COVID/ZERO COVID aus der infektiologischen Mottenkiste, Prophethie, vage Verzagtheit, viel Lärm um Nichts im finsteren Wald...
MfG, Ihr Dr. Schätzler,

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