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Mindestanforderungen für Tätowierfarben erarbeitet

Freitag, 29. Oktober 2021

/Parilov, stock.adobe.com

Berlin – Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Mindestanforderungen für die Sicherheit von Tätowierfarben sowie einen Prüfkatalog für Hersteller und Händler vorgelegt. Das Institut erwartet, dass sich bereits dadurch das Schutzniveau von Tätowierten gegegenüber der jetzigen Situation wesentlich erhöht.

Bislang gebe es keine verbindlichen Kriterien, nach denen eine Sicherheitsbewertung von Tätowier­mitt­eln erfolgen sollten, schreibt das BfR. Außerdem fehlten für eine gesundheitliche Risikobewertung ge­eig­nete Prüfme­tho­den und Daten.

„So ist beispielsweise kaum etwas über unerwünschte Folgen bekannt, die mit der Injektion von Täto­wier­mitteln in die Haut verbunden sein können, oder über mögliche Effekte, die in anderen Organen aus­gelöst werden könnten“, hieß es aus dem BfR.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßte die Ausarbeitung des BfR. „Tätowierungen sind im Trend“, sagte deren stellvertretende Vorsitzende Gitta Connemann. Für viele sei die eigene Haut zur Leinwand geworden.

Aber Tätowierungen könnten zum gesundheitlichen Risiko werden. „Es geht uns nicht um das Ob, son­dern um das Wie. Jedem sein Tattoo – sofern er beziehungsweise sie volljährig ist. Aber die Kunden brauchen mehr Sicherheit“, betonte sie.

Die neuen Mindestanforderungen seien die Grundlage für eine gesundheitliche Risikobewertung von Tätowiermitteln – und damit „ein großer Schritt nach vorne für dem Gesundheitsschutz von Tattoo­kunden“, so die CDU-Politikerin. © hil/aerzteblatt.de

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