Ärzteschaft
Ärztliche Kompetenzen im Arbeitsschutz erhalten
Mittwoch, 3. November 2021
Berlin – Die arbeitsmedizinische Kompetenz der Ärzte im Arbeitsschutz sollte uneingeschränkt erhalten bleiben, ärztliche Einsatzzeiten sollten nicht abgebaut werden. Das haben die Delegierten des 125. Deutschen Ärztetags in einem Beschluss gefordert.
Darin heißt es, man lehnte alle Pläne zur Reduzierung oder Substitution von genuin arbeitsmedizinischen Kompetenzen und betriebsärztlichen Tätigkeiten entschieden ab. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund der sehr positiven Entwicklung der arbeitsmedizinischen Nachwuchssituation der vergangenen Jahren.
Der Ärztetag adressiert den Aufruf an alle verantwortlichen Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Konkret nennen die Delegierten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Minister für Arbeit und Soziales der Bundesländer, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und insbesondere die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Den Delegierten zufolge hat nicht zuletzt die COVID-19-Pandemie gezeigt, dass ohne Betriebsärzte keine individuelle Beratung von gesundheitlich besonders gefährdeten Beschäftigten, keine Strategieplanung von Arbeitgebern zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten und kein Impfprogramm am Arbeitsplatz möglich gewesen wären.
„Im größten Präventionssetting unserer Gesellschaft sind Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unverzichtbar – und der Wandel von Arbeitsbedingungen erfordert immer wieder die arbeitsmedizinische Begleitung zur Fundierung der Gefährdungsbeurteilung und zur Ableitung wirksamer Präventionskonzepte“, schreiben die Abgeordneten.
Eine zukunftsorientierte Arbeitsschutzstrategie verlange perspektivisch eine Angleichung der Kapazitäten des medizinischen Arbeitsschutzes an die sicherheitstechnischen Ressourcen in den Betrieben, aber auch in den verschiedenen Institutionen des Arbeitsschutzes.
Hintergrund sind Überlegungen zu einer Änderung der DGUV-Vorschrift. Diese hätte erhebliche Auswirkungen auf die betriebsärztlichen Tätigkeiten und Einsatzzeiten in den Betrieben zur Folge, wie die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) heute klarstellte.
„Die arbeitsmedizinische Versorgung der erwerbstätigten Bevölkerung kann nur durch ausreichende arbeitsmedizinische Kompetenz sichergestellt werden“, sagte DGAUM-Präsident Thomas Kraus.
Ein steigender Bedarf an betriebsärztlicher Expertise sei, vor allem auch durch den Wandel der Arbeitswelt bedingt, absehbar. Daher sei eine Stärkung der arbeitsmedizinischen Versorgung, nicht eine Reduktion wie sie im Rahmen der Novellierung der DGUV Vorschrift 2 diskutiert werde, notwendig. © may/aerzteblatt.de

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