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Ärzteschaft

Ärztliche Kompetenzen im Arbeitsschutz erhalten

Mittwoch, 3. November 2021

/picture alliance, photothek, Thomas Imo

Berlin – Die arbeitsmedizinische Kompetenz der Ärzte im Arbeitsschutz sollte uneingeschränkt erhalten bleiben, ärztliche Einsatzzeiten sollten nicht abgebaut werden. Das haben die Delegierten des 125. Deutschen Ärztetags in einem Beschluss gefordert.

Darin heißt es, man lehnte alle Pläne zur Reduzierung oder Substitution von genuin arbeitsmedizini­schen Kompetenzen und betriebsärztlichen Tätigkeiten entschieden ab. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund der sehr positiven Entwicklung der arbeitsmedizinischen Nachwuchssituation der vergan­genen Jahren.

Der Ärztetag adressiert den Aufruf an alle verantwortlichen Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesell­schaft. Konkret nennen die Delegierten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Mi­nister für Arbeit und Soziales der Bundesländer, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberver­bände (BDA), den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und insbesondere die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Den Delegierten zufolge hat nicht zuletzt die COVID-19-Pandemie gezeigt, dass ohne Betriebsärzte keine indivi­duelle Beratung von gesundheitlich besonders gefährdeten Beschäftigten, keine Strategieplanung von Arbeitgebern zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten und kein Impfprogramm am Arbeitsplatz möglich gewesen wären.

„Im größten Präventionssetting unserer Gesellschaft sind Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unver­zicht­bar – und der Wandel von Arbeitsbedingungen erfordert immer wieder die arbeitsmedizinische Be­gleitung zur Fundierung der Gefährdungsbeurteilung und zur Ableitung wirksamer Präventionskon­zepte“, schreiben die Abgeordneten.

Eine zukunftsorientierte Arbeitsschutzstrategie verlange perspektivisch eine Angleichung der Kapazitä­ten des medizinischen Arbeitsschutzes an die sicherheitstechnischen Ressourcen in den Betrieben, aber auch in den verschiedenen Institutionen des Arbeitsschutzes.

Hintergrund sind Überlegungen zu einer Änderung der DGUV-Vorschrift. Diese hätte erhebliche Auswir­kungen auf die betriebsärztlichen Tätigkeiten und Einsatzzeiten in den Betrieben zur Folge, wie die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) heute klarstellte.

„Die arbeitsmedizinische Versorgung der erwerbstätigten Bevölkerung kann nur durch ausreichende arbeitsmedizinische Kompetenz sichergestellt werden“, sagte DGAUM-Präsident Thomas Kraus.

Ein steigender Bedarf an betriebsärztlicher Expertise sei, vor allem auch durch den Wandel der Arbeits­welt bedingt, absehbar. Daher sei eine Stärkung der arbeitsmedizinischen Versorgung, nicht eine Reduk­tion wie sie im Rahmen der Novellierung der DGUV Vorschrift 2 diskutiert werde, notwendig. © may/aerzteblatt.de

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