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Politik

Bund und Länder wollen Auffrischungs­impfungen für alle

Freitag, 5. November 2021

Auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), diesmal in Lindau am Bodensee, war die Coronapandemie erneut ein wichtiges Thema. /picture alliance, Karl-Josef Hildenbrand

Berlin/ Lindau – Angesichts der sich verschärfenden Coronalage haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern für Auffrischungsimpfungen für alle ausgesprochen.

„Boostern nach sechs Monaten sollte die Regel werden, nicht die Ausnahme“, sagte der geschäftsführen­de Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute nach zweitägigen Beratungen in Lindau. In Alten- und Pflegeheimen sollen die verpflichtenden Tests ausgeweitet werden. Eine Impfpflicht für das Pflege­personal soll es aber nicht geben.

Vor allem Ältere, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches Personal sollten die Auffrischungs­impfungen erhalten, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), der in diesem Jahr den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat.

Grundsätzlich sollten aber sogenannte Boosterimpfungen nach sechs Monaten „für alle möglich sein“. Es gehe darum, „diese Welle zu brechen“. In dem Beschluss der GMK heißt es dazu: „Ergänzend können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung Auffrischim­pfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.“

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte am Morgen den zweiten Tag in Folge einen Höchststand der Neuin­fektionen seit Beginn der Pandemie gemeldet. Demnach wurden binnen 24 Stunden 37.120 Neuinfek­tionen registriert. 154 Menschen starben.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linkspartei) befürchtete eine baldige Überlastung der Intensivstationen in seinem Bundesland. „Das führt dazu, dass wir alsbald in andere Nachbarbundes­länder auch Patienten abgeben werden müssen“, sagte er im ARD-„Mittagsmagazin

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Auffrischungsimpfungen bisher für Menschen ab 70 Jahren. Spahn verwies darauf, dass es auch bei dem Bund-Länder-Beschluss durch die Sechs-Monats-Frist de facto eine Priorisierung nach Altersgruppen gebe. Denn in der ersten Jahreshälfte hätten auch zu­nächst die Älteren ihre erste und zweite Impfung bekommen. Spahn zufolge besteht Einigkeit, dass es zusätzlich zu den Arztpraxen auch öffentliche Stellen für Impfangebote brauche, wie Impfzentren oder Impfbusse.

Viele Bundesländer werden ihre großflächigen Impfzentren in Messehallen nicht wieder eröffnen, son­dern setzten auf die niedergelassenen Ärzte sowie auf mobile Teams und Impfbusse, die von Hilfsorga­nisationen betrieben werden.

Jedes Bundesland werde dazu eigene Konzepte erarbeiten, die sich an die regionalen Gegebenheiten anpassen. „Zur Sicherstellung des Impfangebots kommen ergänzende staat­liche Impfangebote, insbe­sondere mobile Impfteams zum Einsatz, die von den Ländern koordiniert werden“, heißt es in einem Beschluss der GMK.

Die Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen soll auf Geimpfte und Genesene ausgeweitet werden, da auch diese Überträger des Virus sein können. „Wir schaffen mit dem erweiterten Testkonzept für Personal und Besucher der Pflegeheime unabhängig vom Impfstatus zusätzliche Sicherheit für jene, die besonders geschützt werden müssen“, betonte Holetschek. Der Bund wird demnach die Voraussetzungen dafür schaf­fen, dass etwa Besuchern von Pflegebedürftigen Tests kostenlos zur Verfügung stehen.

Spahn zufolge ist „idealerweise“ eine tägliche Testung in den Heimen angezeigt. Dies sei aber auch von der jeweiligen Inzidenz abhängig. In Regionen mit geringerem Infektionsgeschehen könne auch zwei- bis dreimal pro Woche ausreichen.

Vom Tisch ist eine teils geforderte Impfpflicht für das Pflegepersonal. Für verpflichtende Impfungen gebe es „Argumente dafür, aber auch dagegen“, sagte Spahn. Es gebe Regionen, wo die Impfquote beim Pflege­personal nicht so hoch sei wie zu erwarten.

Er habe aber Sorge, dass Pflegekräfte nicht mehr zur Arbeit kämen, wenn eine Impfpflicht eingeführt wür­de. Allerdings heißt es in dem GMK-Beschluss auch, dass der Bund eine Rechtsgrundlage für eine generelle Auskunftspflicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern über ihren Impf- und Genese­nenstatus gegenüber ihrem Arbeitgeber schaffen solle.

Kritik kam von Patientenschützern. „Für den Schutz der Pflegebedürftigen ist nichts klar nach der Ge­sund­heitsministerkonferenz“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.„Denn mit unverbindlichen Formulierungen wird das Virus weiter seine schreckliche Wirkung bei den Hochbetagten entfalten.“

Einig seien sich die Gesundheitsminister, dass die 2G-Regelung, die nur Geimpfte und Genesene ein­schließt, in Regionen mit sehr hohem Infektionsgeschehen fortan eine Option sei für den Zugang zu be­stimmten Veranstaltungen, sagte Spahn.

Zugleich bestehe Konsens darüber, dass 3G als Zugangsvor­aussetzung für Geimpfte, Genesene und Getestete zu Veranstaltungen in Innenräumen stärker kon­trol­liert werden müsse. Sachsen hat heute als erstes Bundesland eine landesweite 2G-Regelung be­schlossen. © afp/bee/aerzteblatt.de

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