Vermischtes
Kompetenzzentren: Conterganstiftung setzt Aufbauförderung fort
Dienstag, 9. November 2021
Berlin – Um die medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote für thalidomidgeschädigte Menschen zu verbessern und zu erweitern, will die Conterganstiftung für behinderte Menschen im kommenden Jahr das Verfahren zur Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren fortsetzen.
Statt vier im Jahr 2021 geförderte Einrichtungen sollen 2022 maximal zehn Kompetenzzentren finanziell unterstützt werden. Hierfür stehen insgesamt 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Damit wird der aus dem Vierten und Fünften Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz resultierende Auftrag des Gesetzgebers umgesetzt, multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren entsprechend der regionalen Verteilung der Betroffenen im Bundesgebiet aufzubauen, um eine langfristige Verbesserung und Erweiterung der medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote für Menschen mit Conterganschädigung zu erzielen.
An einer Förderung interessierte medizinische Einrichtungen können noch bis zum 15. Februar 2022 am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen, sofern sie sich – die regionale Verteilung der Betroffenen berücksichtigend – in den Regionen Westen (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland), Süden (Bayern, Baden-Württemberg) oder Osten (Berlin, Brandenburg, Sachsen) befinden.
Seit Anfang der 1970er-Jahre erhalten Contergangeschädigte über die Conterganstiftung unter anderem eine monatliche Rente, die der Bund und Grünenthal zahlen.
Das 1957 von Grünenthal auf den Markt gebrachte Schlafmittel Contergan wurde damals von vielen Schwangeren genommen. Weltweit waren ungefähr 10.000 Kinder mit schweren Missbildungen an Armen und Beinen auf die Welt geboren worden. © ER/aerzteblatt.de

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