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Ärzteschaft

Mutterschutzgesetz: Bessere Umsetzung angemahnt

Dienstag, 9. November 2021

/contrastwerkstatt, stock.adobe.com

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) haben zusammen mit dem Deutschen Hebammenverbands und dem Deutschen Pflegerat auf Mängel in der Mutterschutzge­setz­ge­bung hingewiesen, wie sie seit 2018 gilt.

In einem Brief an die Verhandlungsführer der Ampelkoalition schlagen sie Änderungen vor, um die Situ­ation von schwangeren Ärztinnen, Pflegefachkräften und Hebammen zu verbessern.

„Die Reform hat in vielen Einrichtungen statt zu einem diskriminierungsfrei gestalteten Mutterschutz zu einer noch häufigeren Verhängung von Beschäftigungsverboten geführt“, heißt es in dem Schreiben. Wie belastend die Situation für Frauen sei, zeige eine bundesweite Umfrage des DÄB von Anfang des Jahres unter Medizinstudentinnen und Ärztinnen.

43 Prozent der Befragten hatten danach Bedenken, ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber zu melden. Die Verbände unterbreiten konkrete Vorschläge, um die Situation zu verbessern. Wichtig sei unter ande­rem, dass der Ausschuss für Mutterschutz die erforderlichen Regeln und Handlungshilfen für die Praxis zügig konkretisiere.

Die für den Arbeitsschutz zuständigen Aufsichten – Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften – müssten die Arbeitgeber bei der Umsetzung der Reform intensiv unterstützen. Wichtig sei außerdem, einen offiziellen, bundeseinheitlichen Leitfaden für alle medizinischen Fachbereiche zu erstellen, der Beispiele guter Praxis für Kliniken und andere Institutionen im Gesundheitswesen aufzeige.

„In einer Zeit, in der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen bereits Realität ist, was sich spätestens in der Pandemie leidvoll zeigte, ist es nicht hinnehmbar, dass hochmotivierte und gut ausgebildete Be­schäftigte im Gesundheitswesen nicht weiterarbeiten dürfen, obwohl die Risikolage verantwortbar ist“, sagte Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des DÄB. © hil/aerzteblatt.de

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