Politik
Mindestens ein Coronaschnelltest pro Woche soll kostenfrei werden
Mittwoch, 10. November 2021
Berlin – Die Menschen in Deutschland sollen voraussichtlich ab kommender Woche wieder mindestens einen kostenfreien Schnelltest pro Woche auf SARS-CoV-2 machen können. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Das aktuelle Infektionsgeschehen mach es erforderlich, „sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel einzubeziehen und damit auch die regelmäßige Inanspruchnahme von Testmöglichkeiten als essentiellen Bestandteil einer umfassenden Pandemie-Bekämpfungsstrategie zu gewährleisten", heißt es darin.
Seit dem 11. Oktober sind Coronatests in Deutschland in der Regel kostenpflichtig. Die neue Verordnung soll kommende Woche in Kraft treten. Ziel sei dabei auch, dass „nicht etwa aus finanziellen Erwägungen auf eine Inanspruchnahme verzichtet“ werde.
Auch geimpfte Personen könnten sich mit dem Coronavirus infizieren „und damit eine Gefährdung insbesondere für vulnerable Personengruppen darstellen“, so der Entwurf. Anbieter können ihre Tätigkeit fortsetzen.
Zusätzlich sollen nur noch Sanitätshäuser oder Drogerien beauftragt werden. Eine Beauftragung weiterer Anbieter soll nicht mehr möglich sein. Hintergrund ist, dass eine erneute unkontrollierte Entstehung von Teststationen verhindert werden soll.
Laut Verordnung rechnet der Bund für jeweils eine Million Testungen mit bis zu acht Millionen Euro für die Leistungen vor Ort und 3,5 Millionen Euro für Sachkosten. Die Regelung soll bis ins Jahr 2022 gelten und deckt sich mit den Plänen, die die drei möglichen künftigen Ampel-Koalitionäre kürzlich vorgestellt hatten.
Weiter sieht dieser „Mantel-Verordnungs-Entwurf" vor, dass alle Krankenhäuser mit Intensivbetten den Impfstatus ihrer Patienten angeben müssen sowie die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung.
Die Kliniken sollen künftig auch dazu verpflichtet werden, täglich sowohl ihre Kapazität an Intensivbetten als auch die Zahl ihrer Coronapatienten differenziert nach Erwachsenen und Kindern auszuweisen. © dpa/bee/aerzteblatt.de

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