Politik
1.070 Kliniken dürfen mindestmengenrelevante Operationen durchführen
Mittwoch, 10. November 2021
Berlin – Im kommenden Jahr dürfen 1.070 Kliniken in Deutschland mindestmengenrelevante Operationen und Behandlungen mit besonders hohen Risiken durchführen. Das sind 13 weniger als in diesem Jahr. Das hat der AOK-Bundesverband mitgeteilt.
„Mindestmengen dienen der Patientensicherheit, denn sie tragen dazu bei, dass komplizierte Operationen und Behandlungen an Krankenhäusern mit der nötigen Routine und Erfahrung durchgeführt werden“, betonte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Allerdings hätten viele Kliniken die vorgegebenen Fallzahlen wegen der Absage von planbaren Operationen im Pandemiezeitraum nicht erreicht.
„Aufgrund der besonderen Umstände in den letzten anderthalb Jahren haben viele dieser Kliniken trotzdem eine OP-Erlaubnis für 2022 erhalten“, so Litsch. Er betonte aber, die Mindestmengenregelungen seien „kein Papiertiger, sondern sie sorgen vor allem für Transparenz.“
Die AOK hat dazu eine aktualisierte „Mindestmengen-Transparenzkarte“ veröffentlicht. Sie gibt einen bundesweiten Überblick über die aktuellen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu den sieben komplexen Behandlungen, für die aktuell gesetzliche Mindestmengenvorgaben gelten.
Das Spektrum reicht von 942 Klinikstandorten, die 2022 Implantationen von künstlichen Kniegelenken durchführen dürfen, bis zu 21 Standorten für Lebertransplantationen. „Alle Interessierten können sich auf unserer Karte ein Bild über die Zahl der tatsächlich durchgeführten OPs an jedem einzelnen Krankenhaus machen“, so Litsch.
Der AOK Bundesverband kritisiert, dass die Mindestmengen in Deutschland im internationalen Vergleich „viel zu niedrig angesetzt“ sind. Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gebe es bisher für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm (14 Fälle pro Jahr).
Ende 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss eine Erhöhung der Mindestmengen für die Speiseröhren-OPs von 10 auf 26 Eingriffe pro Jahr und für die Versorgung der Neugeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm von 14 auf 25 Fälle pro Jahr beschlossen. Sie greifen aber erst ab dem Jahr 2023.
Seit 2019 müssen Kliniken, die mindestmengenrelevante Eingriffe durchführen wollen, jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre melden und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen überprüfen diese Angaben und entscheiden, ob sie die Prognose der jeweiligen Klinik akzeptieren und damit eine OP-Erlaubnis erteilen. © hil/aerzteblatt.de

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