Ärzteschaft
Ärzte bitten Politik um mehr Unterstützung bei Impfkampagne
Donnerstag, 11. November 2021
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich an die Ampel-Koalitionäre aus SPD, Grünen und FDP sowie den geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gewandt und um mehr Unterstützung bei der Umsetzung der Impfkampagne durch die niedergelassenen Ärzte gebeten.
„Im Hinblick auf notwendige Regelungen und Maßnahmen, um die COVID-19-Impfkampagne reibungslos fortsetzen und deren Tempo erhöhen zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung“, schreiben die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Thomas Kriedel. Darin listen sie die wichtigsten Aspekte auf, die aus Sicht der KBV dringend angegangen werden müssen.
Vor allem sollte der derzeitige Bestell- und Belieferungsprozess, nach dem die Praxen mit Impfstoffen einschließlich des benötigten Zubehörs beliefert werden, beibehalten werden, heißt es. Hintergrund für den Aspekt ist eine vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geplante Coronavirusimpfverordnung.
Der Entwurf sieht vor, dass das Impfzubehör ab 1. Januar 2022 nicht mehr zusammen mit den Impfstoffen kostenfrei an die Praxen ausgeliefert werden soll. Nach dem Willen der Politik sollen Ärzte Spritzen und Kanülen künftig separat ordern und dafür 20 Cent mehr je Impfung erhalten.
Die KBV lehnt diese Änderungen wegen der zusätzlichen Bürokratie ab. Die bisher praktizierte Belieferung der Arztpraxen mit Impfzubehör passgenau zu den bestellten Impfstoffdosen über die Apotheken habe sich bewährt. „Abgesehen davon ist die vorgesehene Erhöhung der Vergütung um lediglich 20 Cent völlig unzureichend und würde nicht einmal die entstehenden Materialkosten decken“, kritisiert die KBV.
Sie weist auch darauf hin, dass der hohe Koordinations- und Beratungsaufwand in den Praxen nicht mit dem Impfhonorar abgedeckt sei und fordert daher eine zusätzliche Vergütung für den in der Praxis entstehenden Koordinationsaufwand.
Außerdem will sie erreichen, dass die Impfberatung separat honoriert wird und Praxen, die auch am Samstag impfen, einen Zuschlag von zwölf Euro erhalten. Das erwähnt die KBV sowohl in dem Brief an die Ampel als auch in der Stellungnahme zur Verordnung. Laut KBV steigt der Beratungsaufwand insbesondere für die Erstimpfungen mit zunehmender Impfquote immer weiter an.
Die in der Coronavirusimpfverordnung festgelegte Vergütung von 20 Euro je Impfung umfasst derzeit – mit Ausnahme der Erstellung des Impfzertifikats – sämtliche Leistungen einschließlich der Impfberatung. Ein Beratungshonorar von zehn Euro wird aktuell einmalig gezahlt, wenn sich der Patient nach dem Gespräch gegen die Impfung entscheidet. „Das wird dem Beratungsbedarf bei noch verunsicherten Bürgerinnen und Bürgern nicht gerecht“, kritisiert die KBV.
In dem Brief an die „Ampel“ mahnt die KBV zudem eine Entbürokratisierung von Regelungen im Zusammenhang mit Impfungen an. Zudem müssten notwendige Schutzmaterialien den Praxen weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Die Coronavirusimpfverordnung tritt zum Jahresende in ihrer derzeitigen Fassung außer Kraft. Sie soll mit dem vorliegenden Referentenentwurf bis 31. März 2022 verlängert werden. Die KBV begrüßt die Verlängerung grundsätzlich, regt aber an, diese bis Ende Juni und nicht nur bis Ende März laufen zu lassen. © hil/may/aerzteblatt.de

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