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Gericht beanstandet Kauf der Luca-App

Donnerstag, 11. November 2021

/picture alliance, Soeren Stache

Rostock – Der Kauf der Luca-App zur Verfolgung von Kontakten in der Coronapandemie durch das Land Mecklenburg-Vorpommern war vergaberechtswidrig. Das Oberlandesgericht in Rostock erklärte heute den Kauf vom 8. März dieses Jahres für unwirksam.

In der Direktvergabe liege ein Wettbewerbsverstoß, ein Antrag auf Gestattung der Fortführung des Ver­trages wurde zurückgewiesen. Das Gericht gab damit der Klage des Softwareunternehmens Vidavelop­ment in Wallenhorst (Niedersachsen) Recht (Az.: 17 Verg 4/21).

In seiner Begründung sah das Gericht wegen der Pandemie zwar eine nicht vorhersehbare Dringlichkeit zur Beschaffung der App, dennoch hätte der Wettbewerb nicht gänzlich ausgeschlossen werden dürfen. Es wäre zumutbar gewesen, mehrere Angebote einzuholen.

Wie das OLG feststellte, hatte Vidavelopment bereits im Oktober 2020 ein Angebot zu seinem Produkt, die Vida-App, an die Staatskanzlei und vier Tage vor dem Kauf der Luca-App noch einmal direkt an Minis­ter­präsidentin Manuela Schwesig (SPD) geschickt. Dieses Angebot hätte in die Auswahlentscheidung mit einbezogen werden müssen.

Das OLG befand außerdem, dass die Vida-App grundsätzlich konkurrenzfähig sei und die Mindestanfor­de­­rungen der Landesregierung erfüllte. Die Entscheidung sei rechtskräftig, betonte das Gericht.

Der Geschäftsführer von Vidavelopment, Robert Haile, zeigte sich erfreut und begrüßte das Urteil. Es müsse nun geklärt werden, welche Konsequenzen zu ziehen sind. © dpa/aerzteblatt.de

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