Ärzteschaft
Zusätzliche Leistungen in der ASV-Krebsbehandlung abrechenbar
Freitag, 12. November 2021
Berlin – Im Rahmen der Behandlung von Patienten mit Krebserkrankungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) können jetzt drei neue Leistungen abgerechnet werden. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) im ergänzten Bewertungsausschuss geeinigt, wie die KBV mitteilte.
Mit der Erweiterung wird der Behandlungsumfang in der ASV an den aktuellen Stand des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) angepasst. Die Neuerungen gelten rückwirkend zum 1. Oktober.
Dabei handelt es sich zum einen um die Untersuchung einer Mikrosatelliteninstabilität im Tumormaterial. Pathologen in ASV-Teams für gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle sowie in ASV-Teams für gynäkologische Tumoren können die Untersuchungen jetzt mit der neuen GOP 19464 auch im Rahmen einer pharmakologischen Therapie abrechnen. Die Untersuchung ist als GOP 19426 schon Teil des Behandlungsumfangs.
Neu ist außerdem die GOP 19506 für den biomarkerbasierten Test Oncotype DX Breast Recurrence Score in Deutschland. Sie ist bei der ASV-Behandlung von Patientinnen mit gynäkologischen Tumoren berechnungsfähig. Zudem wurde die GOP 25345 für die rechnerunterstützte Planung einer perkutanen Bestrahlung bei Weichstrahl- oder Orthovolttherapie in alle bisherigen onkologischen ASV-Anlagen aufgenommen.
Darüber hinaus hat der ergänzte Bewertungsausschuss beschlossen, die GOP 19501 und 19502 zur Durchführung des biomarkerbasierten Tests Oncotype DX Breast Recurrence Score in den USA zum 1. Januar zu streichen. Hintergrund ist, dass die entsprechende Übergangsregelung zur Etablierung des Testverfahrens in Deutschland Ende dieses Jahres endet. © hil/sb/aerzteblatt.de

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