Politik
Bundestag: Experten sehen Hoffnungen auf 2G und 3G-Veranstaltungen kritisch
Montag, 15. November 2021
Berlin – Bei einer Anhörung im Bundestag zum Gesetzespaket zur Bekämpfung der Coronapandemie dämpften Forscherinnen und Forscher die Erwartungen der Politik an 2G- und 3G-Veranstaltungen. Diese Maßnahmen alleine seien nicht ausreichend, um die vierte Coronawelle einzudämmen.
„Das, was derzeit geplant ist, nur 2G, 3G im öffentlichen Bereich, das wird nicht reichen, um die Fallzahlen runterzubringen“, sagte die Göttinger Physikerin und Modelliererin Viola Priesemann vom Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation heute in einer Expertenanhörung im Bundestag zu den Plänen von SPD, Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Das liege etwa daran, dass sich die meisten Kontakte im Privaten abspielten und dass es durch Schulen und Arbeitsplatz Verbindungen zwischen Geimpften und Ungeimpften gebe. Die Kontakte zwischen den einzelnen Gruppen und Lebensgewohnheiten vermischten sich zu sehr. Gruppen von Geimpften und Ungeimpften könnten nicht auseinander gehalten werden.
Impfungen und Auffrischimpfungen seien „der nachhaltige Weg aus dieser Welle, alles andere sind Übergangsmaßnahmen“, sagte Priesemann auch mit Blick auf das Fazit eines Strategiepapiers, das sie vorige Woche mit weiteren Experten vorgelegt hatte.
Daraus geht hervor, dass das Tempo bei den Auffrischimpfungen massiv beschleunigt werden sollte. Würde pro Tag ein Prozent der Bevölkerung geimpft, wären erste Wirkungen in etwa einem Monat zu sehen, bekräftigte Priesemann. Derzeit erreiche man aber nur 0,2 Prozent pro Tag. Auch das weitere Tragen von Masken habe einen großen Effekt, auch bei Veranstaltungen unter 2G-Bedingungen.
Auch der Virologe Christian Drosten hat Erwartungen an die 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln gedämpft. Die Testung als Voraussetzung für den Zugang verhindere keine Infektion von Ungeimpften, sagte der Leiter der Virologie der Berliner Charité in der Anhörung. Man sei jetzt in einer „Hochinzidenz-Zeit“ und müsse damit rechnen, dass anwesende Geimpfte je ein „substanzielles Risiko“ hätten, unerkannt infiziert zu sein.
Das Ziel, Ungeimpfte vor Ansteckung zu schützen, werde somit verfehlt. In stabilen Sozialgruppen, etwa am Arbeitsplatz, könne die 3G-Regel jedoch noch etwas ausrichten, zum Beispiel mit Tests alle zwei Tage. Dem stünden aber logistische Anforderungen entgegen.
Die Ungeimpften, die mit der 2G-Regel geschützt werden sollen, könnten das Virus nach Hause getragen bekommen, etwa durch Kinder oder Enkel, schilderte der Virologe. Der Schulbetrieb solle und müsse trotz der hohen Inzidenzen weiterlaufen. „Unter diesem Eindruck, denke ich, muss man sich Gedanken darüber machen, wie man hier eine zusätzliche Schutzschicht einführt für diejenigen, die nicht geimpft sind und im Privatbereich infiziert werden können.“ Das laufe über die Gruppengröße und die Freiheit, sich zu treffen.
Auch Anne Bunte, die Leiterin des Gesundheitsamts in Gütersloh, sieht in den Konzepten um 2G, 3G sowie weitere Tests nicht als die Lösung für die aktuelle Pandemiewelle. „Wir haben kein isoliertes Ausbruchgeschehen mehr, sondern ein diffuses Geschehen. Es gibt viele Neuinfektionen und viele Kontakte“, so Bunte in der Anhörung.
Gleichzeitig berichtete sie über das Unverständnis vieler Bürger, dass Gesundheitsämter nicht mehr die Kontakte nachverfolgen können. Außerdem ist sie gegen unterschiedliche Regelungen für Veranstaltungen in den Regionen. „Die Menschen leben in einem Ort und wenn dort Veranstaltungen nicht mehr möglich sind, fahren sie an andere Orte, wo ihnen eine Teilnahme noch ermöglicht wird.“
Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP planen die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraf 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu ergreifen.
Der neue Katalog sei auf Vorkehrungen beschränkt, die in der jetzigen Phase der Pandemie sinnvoll und angemessen sein könnten. Die je nach regionaler Lage differenzierte Anwendung bleibe gewährleistet. In Paragraf 28a, Absatz 7 IfSG werden die Schutzvorkehrungen benannt, die bundesweit bis zum 19. März 2022 unabhängig von der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite ergriffen werden können.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte die geplante finanzielle Entlastung von Kliniken durch einen Versorgungsaufschlag. Allerdings litten alle Krankenhäuser unter dem Rückgang der Regelversorgung und Erlöseinbrüchen. Daher sollten auch alle Krankenhäuser den finanziellen Rettungsschirm in Anspruch nehmen können.
Der GKV-Spitzenverband warnte vor Geldern aus der „Gießkanne“ und plädierten für Zahlungen an die Häuser, die Coronapatienten versorgen. Außerdem verlangte der GKV-Spitzenverband, das Expertengremium beim Bundesgesundheitsministerium zur Krankenhausfinanzierung weiter bestehen zu lassen.
Von einer beunruhigenden Dynamik des Infektionsgeschehens sprach die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Es sei daher zwingend nötig, das Gesetz zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite noch beizubehalten.
Die Intensivmediziner forderten ferner Kontaktbeschränkungen, insbesondere Veranstaltungen betreffend, sowie eine Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen für Mitarbeiter und Besucher, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. © bee/dpa/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema



Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.