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Ausland

Pfizer beantragt in USA Notfallzulassung für Paxlovid

Mittwoch, 17. November 2021

/rarrarorro, stock.adobe.com

Washington – Der US-Pharmariese Pfizer hat in den USA eine Notfallzulassung für sein neues Corona­medikament Paxlovid beantragt. Die entsprechenden Unterlagen wurden bei der Arzneimittelbehörde FDA eingereicht, wie Pfizer gestern mitteilte.

„Mit mehr als fünf Millionen Toten und zahllosen Leben, die weltweit von dieser verheerenden Krankheit betroffen sind, gibt es einen dringenden Bedarf nach lebensrettenden Behandlungsmöglichkeiten“, er­klärte Pfizer-Chef Albert Bourla.

Die bei einer klinischen Studie aufgezeigte hohe Wirksamkeit der Pille zeige, dass antivirale Medika­men­te in Pillenform eine „zentrale Rolle im Kampf gegen COVID-19“ spielen könnten.

Pfizer hatte vor eineinhalb Wochen erklärt, dass Paxlovid bei Risikopatienten nach einer Coronavirus­in­fektion die Wahrscheinlichkeit einer Krankenhauseinweisung oder eines Todes um 89 Prozent senkt. Pa­tienten nahmen die Pille fünf Tage lang alle zwölf Stunden ein.

Mehrere Pharmakonzerne arbeiten derzeit an der Entwicklung von Medikamenten, die die Auswirkungen einer Ansteckung mit dem Coronavirus abmildern. Erst kürzlich gab die britische Arzneimittelbehörde grünes Licht für das Medikament Molnupiravir des US-Pharmakonzerns Merck Sharp & Dohme (MSD) zur Behandlung von leicht bis mittelschwer erkrankten COVID-19-Patienten.

Paxlovid und Molnupiravir verringern die Fähigkeit des Virus, sich in den Körperzellen zu vermehren, und bremsen damit die Weiterentwicklung von der Krankheit COVID-19.

Die Pillen haben den Vorteil, dass sie einfach zu Hause eingenommen werden können. Andere Mittel wie das antivirale Medikament Remdesivir müssen dagegen intravenös verabreicht werden.

Pfizer hatte gestern angekündigt, das neue Coronamedikament nach einer Zulassung in ärmeren Ländern billiger zur Verfügung stellen zu wollen. Der Konzern gab eine Übereinkunft zur Vergabe von Sublizenzen an Generikahersteller für die Produktion der Pille ohne Lizenzgebühren bekannt. © afp/aerzteblatt.de

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