Ärzteschaft
Weiterhin Probleme bei elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Donnerstag, 18. November 2021
Berlin – Beeinträchtigungen durch die Prozesse rund um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bemängeln Vertragsärzten in einer Online-Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Das Ausstellen und Versenden der eAU koste mehr Zeit als der Papierausdruck, die Technik sei noch immer unausgereift und die Fehlerquote viel zu hoch, so die Kritikpunkte.
Laut den Ergebnissen der Befragung von Anfang November, diese liegen dem Deutschen Ärzteblatt vor, gelang nur bei vier Prozent der befragten 1.569 Ärztinnen und Ärzten ein problemloser Versand aller eAU. Die Hälfte der Befragten gab an, dass der digitale Versand noch gar nicht möglich sei.
In einigen Arztpraxen kämpften demnach schon bei der Installation der eAU-Module mit den vielen neuen technischen Komponenten und ihrem Zusammenspiel. Häufig fehlten dann technische Ansprechpartner oder die IT-Dienstleister waren überlastet. Auch nach erfolgreicher Installation blieb die Fehlerquote laut der Befragung sehr hoch – wobei sich die Fehler aus den Praxen heraus selten bis nie beheben ließen.
Die meisten Probleme traten beim Versand der eAU beziehungsweise bei der Akzeptanz der Daten seitens der Krankenkassenserver auf, dies gaben knapp 60 Prozent der Befragten als Hauptproblem an. Fast 80 Prozent der Befragten sahen keine Unterschiede zwischen den Krankenkassen was die Fehleranfälligkeit des eAU-Verfahrens angeht.
Nur 5,3 Prozent der Befragten berichteten, dass die Fehleranfälligkeit der IT-Systeme sich seit dem Start der eAU verbessert habe. KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel sprach sich in diesem Zusammenhang erneut dafür aus, seitens des Gesetzgebers grundsätzlich den Zeitdruck bei der Digitaliserung herauszunehmen.
Nicht voll ausgereifte technische Anwendungen dürften nicht in die Regelversorgung gelangen. Andernfalls drohe eine Diskreditierung des Gesamtprojektes Telematikinfrastruktur (TI), warnte Kriedel. Sinnvoll könne beispielsweise die umfassende Erprobung von digitalen Tools und TI-Anwendungen in geschützten Räumen sein. © aha/aerzteblatt.de

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