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Politik

Bundesrat gibt grünes Licht für Coronapläne der Ampel

Freitag, 19. November 2021

/picture alliance, Wolfgang Kumm

Berlin – Mitten in der vierten Coronawelle hat der Bundesrat nach langem Ringen grünes Licht für neue Coronaauflagen gegeben. Die Länder stimmten heute einstimmig für das umstrittene, von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Infektionsschutzgesetz. Das bedeutet 3G am Arbeitsplatz, in Bussen und Zügen, aber vorerst keine Ausgangsbeschränkungen und flächendeckende Schulschließungen mehr.

Die Union hatte ursprünglich mit einer Blockade gedroht: Der neue „Instrumentenkasten“ schränke die Möglichkeiten der Länder zu stark ein und reiche nicht zum Brechen der Infektionswelle, hatten CDU-Politiker kritisiert. Nach einer Bund-Länder-Runde gestern zeichnete sich jedoch ein Kompromiss ab: Das Gesetz der Ampel-Parteien soll bereits in drei Wochen evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert wer­den.

Das sei der Grund, warum man dem Gesetz im Bundesrat überhaupt zustimmen könne, machten mehrere Ministerpräsidenten unionsgeführter Länder klar. Inhaltlich seien die Pläne der Ampel-Parteien falsch und gefährlich, sagte der Ministerpräsident von Hessen, Volker Bouffier (CDU). SPD, Grüne und FDP hätten sich geirrt – aber nicht die Größe, das einzugestehen.

Die Unions-Länder stimmten jetzt nur zu, um zu verhindern, dass man am Ende ganz ohne Rechtsgrund­lage für Coronaauflagen dastehe, machten Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff und Nord­rhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (beide CDU) klar.

Das Infektionsschutzgesetz beinhaltet unter anderem 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen. Hier wären dann jeweils Nachweise über Impfung, Genesung oder negativen Test nötig. Für Pfle­geheime und Kliniken sind Testpflichten für Beschäftigte und Besucher vorgesehen. Außerdem kehrt die Homeoffice-Pflicht zurück. Wer Impfpässe fälscht, kann härter bestraft werden.

Weiterhin möglich sind demnach auch Kontaktbeschränkungen, Vorschriften zum Abstand halten, die Maskenpflicht und auch Zutrittsbeschränkungen nur auf Geimpfte und Genesene (2G).

Auf der anderen Seite aber sollen etwa flächendeckende Schließungen von Schulen, Kitas, Betrieben und Geschäften künftig nicht mehr möglich sein. Nur einzelne Einrichtungen mit besonders hohen Infekti­ons­zahlen können geschlossen werden, nicht aber etwa alle in einem Landkreis oder gar einem Bundes­land. Auch Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsmöglichkeiten und Schließungen von Restaurants sind mit dem neuen Gesetz tabu.

Das hält die Union für riskant. Es könne nicht sein, dass etwa die flächendeckendere Schließung der Gas­tronomie nicht mehr möglich sei, sagte Wüst bereits am Donnerstagabend. Außerdem dürfe die derzei­tige Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen, die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, nicht ein­fach auslaufen. Das sei ein „fatales Signal an die Bevölkerung“, sagte auch Bouffier.

Dieser Ausnahmezustand gibt den Landesregierungen bisher die Möglichkeit, auf einfachem Verord­nungsweg weitreichende Schritte zu ergreifen. Nach dem Willen der Ampel-Fraktionen sollen künftig über viele Fragen die Landesparlamente entscheiden, etwa über Einschränkungen von Kultur- und Sportveranstaltungen.

In den kommenden Wochen kommen vor allem auf Ungeimpfte ohnehin bereits Einschränkungen zu. Bund und Länder beschlossen am Donnerstag, dass sie künftig überall da keinen Zutritt zu Freizeitver­anstaltungen, Gastronomie und Hotels mehr haben, wo eine bestimmte Anzahl an Coronapatienten ins Krankenhaus eingewiesen wird. Die meisten Länder reißen diesen Schwellenwert schon jetzt. Hier soll künftig 2G gelten, also Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene.

Die Bundesländer baten den Bund zudem, in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflege­heimen eine Impfpflicht für alle einzuführen, die Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben. Der Bund wolle darüber in Kürze entscheiden, kündigte die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an. Auch die Kontrollen der Impf- und Testnachweise sollen verschärft werden. © dpa/aha/aerzteblatt.de

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