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Ärzteschaft

Vor Start des E-Rezeptes noch Umsetzungshürden an den Krankenhäusern

Dienstag, 23. November 2021

/viperagp, stock.adobe.com

Leipzig – Zentrale Spezifikationen für die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) sind für Krankenhausapotheken noch nicht geklärt. Darauf machten heute mehrere für die Arzneimitteldistribu­tion an Krankenhäusern zuständige Akteure im Rahmen des 2. E-Rezept-Summits aufmerksam.

Das E-Rezept startete im Juli diesen Jahres zunächst in einem Modellprojekt in der Region Berlin-Bran­denburg. Zum 1. Januar 2022 steht die verpflichtende, flächendeckende Einführung in den Arztpraxen bevor. Auch in den Krankenhäusern müssen beispielsweise Entlassrezepte und patientenindividuelle Rezepte, etwa für Zytostatika, für ambulante Behandlungen ab 2022 als E-Rezept ausgestellt werden.

Jan Fahrenkrog-Petersen, Pharmakologe und für die Ambulanzversorgung der Charité Berlin zuständig, betonte, eine wirklich umfassende technische Vorbereitung auf den Start des E-Rezeptes sei aufgrund noch fehlender endgültiger gematik-Spezifikationen bislang nicht möglich gewesen.

Dem stimmten Christina Bogdanov vom Helios Klinikum Meiningen und Berlin-Buch sowie Viola Lange vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein zu. Dies bedeute auch, das die technischen und prozessu­alen Pilotierungsphasen in den Krankenhäusern noch ausstünden.

Philipp Hahn vom Universitätsklinikum Regensburg verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass Krankenhausapotheken bei den Tests in der Modellregion nicht beteiligt gewesen seien. Ein Krankenhaus sei aber eben nicht einfach nur eine große Arztpraxis – es bestünden völlig andere Herausforderungen bei den praktischen Abläufen.

An seinem Hause habe man beispielsweise extra eine interprofessionelle Arbeitsgruppe implementiert, welche unter anderem die Prozesse rund um die für das E-Rezept erforderliche qualifizierte elektroni­sche Signatur (QES) analysieren und steuern soll, so Hahn. © aha/aerzteblatt.de

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