Vermischtes
Pflegepersonaluntergrenzen: Hebammenverband warnt vor Folgen
Mittwoch, 24. November 2021
Berlin – Scharfe Kritik an einer Änderung der Pflegepersonaluntergrenze-Verordnung übt der Deutsche Hebammenverband. Laut der Änderung vom 10. November werden Hebammen nur mit einem Anteil von zehn Prozent tagsüber und fünf Prozent nachts im Verhältnis zur Gesundheits- und Krankenpflege auf die Pflegepersonalgrenzen angerechnet.
„Die lediglich prozentuale Berücksichtigung von Hebammen in der stationären Betreuung wird zu einer Verschlechterung der Betreuungssituation führen“, warnte Andrea Ramsell aus dem Verband.
Denn wenn Hebammen zu einem geringeren Prozentsatz auf die Personaluntergrenzen angerechnet würden als Pflegekräfte, könnten sie nicht mehr gleichwertig mit diesen auf den Schwangeren- und Wöchnerinnenstationen tätig sein, so ihre Kritik.
Ramsell betonte, im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe gebe es eine große Schnittmenge bei der Tätigkeit von Hebammen und Pflegekräften. „Die Überwachung des physiologischen Wochenbetts und die stationäre Überwachung von Risikoschwangeren kann von beiden Berufsgruppen übernommen werden“, erläuterte sie.
Erfolge die Anrechnung von Hebammen auf die Pflegepersonaluntergrenzen nicht analog zur Gesundheits- und Krankenpflege, habe dies enorme Auswirkungen auf die gesamte Personalplanung einer geburtshilflichen Abteilung und bringe die ohnehin prekäre Personalsituation weiter aus dem Gleichgewicht, warnte die Expertin.
Der Deutsche Hebammenverband fordert daher eine abermalige Änderung der Pflegepersonaluntergrenze-Verordnung. „Es ist dringend notwendig, die prozentualen Grenzwerte komplett zu streichen und Hebammen analog zur Gesundheits- und Krankenpflege anzurechnen“, fordert der Verband. © hil/aerzteblatt.de

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