Ärzteschaft
Honorarärzte wollen sich an Impfkampagne beteiligen
Freitag, 26. November 2021
Berlin – Der Bundesverband der Honorarärzte hat eine Änderung der Regelung zur Coronaimpfung gefordert. Demnach müsse der Kreis der Bestell- und Impfberechtigten für Coronaimpfstoffe auf alle approbierten Ärzte erweitert werden. Bislang dürfen nur Ärzte Impfstoff bestellen und verimpfen, die eine eigene Praxis besitzen.
Dem Bundesverband zufolge ist das Recht zur Rezeptierung von Arzneistoffe ein Grundrecht jedes Arztes. Eine weitere Beschränkung der Verordnungsfähigkeit durch Privatärzte, die eine Privatpraxis betreiben oder Vertragsärzte sei nicht mehr zu rechtfertigen, da es ausreichend Impfstoff gebe.
Jeder approbierte Arzt dürfe Medikamente verschreiben und verordnen und am Patienten einsetzen, so die Honorarärzte. Jeder Arzt dürfe die Indikation zur Impfung stellen und die Impfung durchführen. Das gelte auch für Ärzte, die keine eigene Praxis betreiben. In der Freigabe der Impfstoffe für jeden approbierten Arzt sehen die Honorarärzte einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Impfquote.
Ihrer Meinung nach sollte die Kostenfrage davon unabhängig geregelt werden. Für sie ist es durchaus denkbar, dass Privatärzte auch die Kosten für den Impfstoff tragen müssen. Wesentlich sei jedoch, dass diese die Rezeptiermöglichkeit unabhängig von einem Praxisbetrieb wiedererlangen. © hil/sb/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema



Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.