Ärzteschaft
Freiraum für Krankenhäuser bei der OP-Planung angemahnt
Donnerstag, 2. Dezember 2021
Berlin – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) fordert Freiraum für die Kliniken bei der Frage, wie und welche Operationen wegen der Coronapandemie eingeschränkt werden.
„Angesichts der dramatischen Dynamik der SARS-CoV-2-Pandemie wird es unvermeidlich sein, das reguläre Operationsprogramm an den Kliniken zugunsten der Behandlung von Coronapatienten einzuschränken“, “, hieß es aus dem Verband.
Die Betrachtung der bisherigen Wellen zeige, dass die deutschen Kliniken während der zweiten und dritten Pandemiewelle in Abhängigkeit von den Inzidenzen und von der Dringlichkeit der Eingriffe dies eigenständig absolut situationsgerecht geregelt hätten.
Der BDC bezieht sich dabei auf eine Untersuchung des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA), des Verbandes für OP-Management und des BDC. Darin haben die Verbände die OP-Prozessdaten aus Krankenhäusern analysiert, die an einem Benchmarking-Programm der Verbände teilnehmen.
Das Programm bietet Krankenhäusern seit 2009 strukturierte und standardisierte Analysetools zur Beurteilung der Prozessabläufe und Leistungsentwicklung in ihren OP-Bereichen. Die Studie basiert auf einer Analyse der Fallzahlentwicklung in der Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie der Unfallchirurgie/Orthopädie während der zweiten (Herbst/Winter 2020/2021) und dritten Welle bis zum 31. Mai 2021.
Laut dem BDC haben deutsche Kliniken danach differenziert und situationsgerecht auf die jeweiligen Inzidenzen reagiert und in Abhängigkeit von der Dringlichkeit Eingriffe nachvollziehbar reduziert. „Wenn man die Auswahl der Patienten den Kliniken überlässt, erhält man ein sehr gut austariertes, sich selbst steuerndes System, das zeigen unsere Zahlen ganz klar“, sagte Jörg Rüggeberg, Vizepräsident des BDC.
So sei deutlich erkennbar, dass Eingriffe mit hoher Dringlichkeit – zum Beispiel Krebsoperationen in der Viszeralchirurgie – in der zweiten und dritten Welle nur mäßig rückläufig waren. Dagegen habe man bei Eingriffen, deren Verschiebung erfahrungsgemäß für Patienten mit keinen negativen Folgen verbunden sei, zum Beispiel die operative Versorgung von Hernien, deutliche Fallzahlrückgänge beobachtet, so Rüggeberg.
Dagegen habe die behördlich angeordnete Absage elektiver Eingriffe während der ersten Welle zu einem undifferenzierten pauschalen Fallzahlrückgang in Kliniken geführt. Auch in der Relation zwischen Operationsfrequenzen und Inzidenz zeigt sich laut dem BDC ein situationsgerechter Umgang der Kliniken mit der Pandemie. So ging die Fallzahl in den unfallchirurgisch-orthopädischen Hauptabteilungen in Hochinzidenzgebieten während der zweiten Welle um bis zu 40 Prozent zurück.
In Niedriginzidenzgebieten lag der Rückgang im selben Zeitraum bei höchstens 18 Prozent. Während der ersten Welle dagegen sank die Fallzahl aufgrund der behördlichen Beschränkung elektiver Eingriffe insgesamt um bis zu 35 Prozent – und das trotz erheblich geringerer Inzidenzen im Vergleich zu den Folgewellen.
„Die Kliniken haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, in der Pandemie den Handlungsbedarf nach Dringlichkeit des Eingriffs und aktueller Inzidenzsituation vor Ort flexibel einzuschätzen. Diesen Spielraum darf ihnen die Politik trotz der unzweifelhaft angespannten Lage nicht nehmen“, forderte Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC. © hil/aerzteblatt.de

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