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Ärzteschaft

Erhebliche Zweifel an Aussagekraft der E-Rezept-Tests

Mittwoch, 1. Dezember 2021

/M.Dörr & M.Frommherz, stock.adobe.com

Berlin – Mit großer Skepsis sehen die meisten Gesellschafter der Gematik deren öffentliche Aussage, dass die bisherige Testphase zur Einführung des Elektronischen Rezepts (E-Rezept) „erfolgreich“ verlaufen sei.

Aus Sicht von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), Bundesärztekammer (BÄK), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie des Deutschen Apothekerverbands (DAV) stellen sich die Tests in der Fokusregion Berlin-Brandenburg als „nicht aussagekräftig“ dar, wie es heute hieß.

In der ursprünglichen Testphase hätten sogenannte Mengengerüste, die als Qualitätskriterien dienen, bis Ende September erreicht werden sollen, erklärten die Verbände und Kammern in einer gemeinsamen Mit­teilung. Selbst nach einer Verlängerung bis Ende November seien diese Mengenvorgaben aber noch immer nicht erreicht, so die Kritik.

So sollten für einen bundesweiten Rollout mindestens 1.000 E-Rezepte ausgestellt und erfolgreich ab­gerechnet worden sein – aktuell sind es lediglich 42. Zudem sei weder die Anzahl der teilnehmenden Systeme in den Arzt-, Zahnarztpraxen beziehungsweise Apotheken noch die Anzahl der teilnehmenden Krankenkassen im Test erreicht worden. An den E-Rezept-Tests sei bisher auch kein Krankenhaus beteiligt gewesen.

Ob alle Anwendungen uneingeschränkt funktionierten, sei aufgrund des niedriger ausgefallenen Testvo­lumens „zweifelhaft und daher noch nicht abschließend zu beurteilen“, so die Gematik-Gesellschafter. Täglich würden in Arzt- und Zahnarztpraxen aber etwa zwei Millionen Rezepte ausgestellt. Fehlerhaft übermittelte E-Rezepte würden nicht nur eine Belastung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheken, sondern insbesondere auch eine Gefährdung der Patientensicherheit darstellen.

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser appellierten dringend an den Gesetzgeber, die Anwen­dung des E-Rezeptes erst nach einer ausreichenden Testphase und erwiesener Praxistauglichkeit für den Regelbetrieb in den Praxen vorzusehen.

Bislang soll das E-Rezept zum 1. Januar 2022 verpflichtend für diejenigen eingeführt werden, die dazu technisch in der Lage sind, E-Rezepte zu erstellen beziehungsweise einzulösen.

Aus Sicht der Gematik-Vertreter der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser sowie Kostenträger wäre es sinnvoll gewesen, die Beendigung der Testung an transparente Qualitätskriterien anzubinden, die je­der Anbieter zu erfüllen hat – dies sei aber durch die Stimmmehrheit des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in der Gematik-Gesellschafterversammlung abgelehnt worden. © aha/EB/aerzteblatt.de

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