Medizin
COVID-19: Antikörper Sotrovimab könnte auch gegen Omikron wirksam sein
Donnerstag, 2. Dezember 2021
San Francisco – Der monoklonale Antikörper Sotrovimab, der bereits in einigen angelsächsischen Ländern (sowie Saudi-Arabien und Japan) zur Behandlung von leichten bis mittelschweren COVID-19-Erkrankungen zugelassen ist, hat in Laborexperimenten bisher alle besorgniserregenden Varianten (VOC) neutralisiert.
Auch Omikron scheint sich nach Angaben in bioRxiv (2021; DOI: 10.1101/2021.03.09.434607) dem Zugriff des Antikörpers nicht entziehen zu können.
Das Auftreten der VOC Omikron, die Anfang November in Botswana entdeckt wurde, mittlerweile aber Europa (und vermutlich auch die USA und andere reiche Länder mit Flugverbindungen nach Südafrika) erreicht hat, hat auch die Hersteller von Antikörperpräparaten aufgeschreckt.
Im Unterschied zu den Impfstoffen, die die Bildung eines breiten Spektrums von Antikörpern induziert, erkennen die als Arzneimittel konzipierten monoklonalen Antikörper immer nur ein einzelnes Epitop auf dem Spikeprotein. Dieses Epitop kann im Prinzip durch eine einzelne Mutation verloren gehen. Das Spikeprotein von Omikron ist jedoch gleich an 32 Stellen verändert, von denen sich 15 im Bereich der Bindungsdomäne für den ACE-2-Rezeptor befinden.
Die Antikörperpräparate der meisten Hersteller zielen auf diese Rezeptorbindungsdomäne, da damit in der Regel eine besonders starke neutralisierende Wirkung erzielt wird – solange das Epitop intakt bleibt. Dieses Konzept könnte jedoch durch Omikron infrage gestellt werden. Der Hersteller Regeneron hat bereits mitgeteilt, dass er einen Wirkungsverlust seiner Antikörperkombination Casirivimab/Imdevimab befürchtet, da sich einige Mutationen in der Nähe der Epitope befinden, an denen die beiden Antikörper binden. Die entsprechenden Tests sind aber noch nicht abgeschlossen.
Der Hersteller Vir Biotechnology aus San Francisco, der mit dem Konzern GlaxoSmithKline kooperiert, ist dagegen zuversichtlich, dass sein Antikörper Sotrovimab nicht betroffen sein wird, da sich sein Angriffspunkt außerhalb der Rezeptorbindungsdomäne befindet.
Sotrovimab (VIR-7831) wurde bereits 2003 im Blut eines Patienten gefunden, der eine Infektion mit dem 1. SARS-Virus überlebt hatte. Im letzten Jahr stellte sich heraus, dass VIR-7831 auch SARS-CoV-2 neutralisieren kann. Nach Angaben des Herstellers bindet der Antikörper an einer Stelle, die Coronaviren nicht verändern können, ohne ihre Stabilität zu verlieren. Dies spricht für eine gute Wirksamkeit gegen Virusvarianten, was die bisher durchgeführten Laborexperimente auch bestätigten.
So prüft der Hersteller regelmäßig, ob sich bei den bei GISAID hinterlegten Genomen die Struktur des Epitops verändert. Dies war bisher nur in Ausnahmen der Fall. Von den mehr als 4,5 Millionen Genomen haben mehr als 99,6 % im Bereich des Epitops noch die Aminsoäuresequenz des Wildtyps behalten – die VOC Alpha bis Delta und Omikron eingeschlossen.
Der Antikörper Sotrovimab (VIR-7831) und eine Variante VIR-7832 haben bisher auch alle VOC in Laborexperimenten von der Infektion von Zellen abgehalten (was als neutralisierende Wirkung bezeichnet wird). Auch eine Reihe von synthetischen sogenannten pseudotypisierten Viren, die mit einzelnen Mutationen der VOC ausgestattet waren, wurden laut Hersteller bisher zuverlässig neutralisiert.
Omikron, das erst seit einigen Tagen als VOC eingestuft wurde, wurde noch nicht selbst getestet. Eine Reihe von pseudotypisierten Viren hatten jedoch Mutationen wie G339D, K417N, N440K, S477N, T478K, Q493R oder N501Y, die auch Omikron besitzt. Der Hersteller ist deshalb zuversichtlich, dass Sotrovimab auch gegen Omikron wirksam ist. Die Tests sind allerdings noch nicht abgeschlossen.
Sotrovimab wurde nach den USA, Australien, Saudi-Arabien und Japan jetzt auch in Großbritannien zugelassen. Der Einsatz ist wie bei allen Antikörperpräparaten auf Patienten mit leichter bis mittelschwerer COVID-19 beschränkt, bei denen ein schwerer Verlauf verhindert werden soll. Die Wirkung ist umso besser, je früher die Antikörper gegeben werden. Bei der für die Zulassung relevanten Studie COMET-ICE war der Einsatz auf die ersten 5 Tage seit Symptombeginn beschränkt.
Die einmalige Infusion von Sotrovimab senkte nach den auf medRxiv (2021; DOI: 10.1101/2021.11.03.21265533) vorveröffentlichten Endergebnissen der Studie das Risiko auf eine Hospitalisierung (für mindestens 24 Stunden) oder den Tod um 79 % (95-%-Konfidenzintervall 50 % bis 91 %).
Ein Nutzten bei fortgeschrittenen Erkrankungen ist nicht erwiesen und nach Einschätzung von Experten auch unwahrscheinlich, da die Erkrankung dann nicht mehr von der Virusreplikation, sondern von den dadurch ausgelösten Schäden einschließlich einer unangemessenen Reaktion des Immunsystems bestimmt wird.
In der Europäischen Union und in Deutschland ist Sotrovimab noch nicht zugelassen. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) prüft derzeit den Antrag des Herstellers. Die EU-Kommission hat sich bereits im Juli eine Kaufoption für 220.000 Behandlungen gesichert. Ein Nachteil von Sotrovimab ist, dass das Antikörperpräparat als Infusion verabreicht werden muss, worauf der ambulante Sektor häufig nicht vorbereitet ist. © rme/aerzteblatt.de

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