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Ärzteschaft

KBV mahnt Neuausrichtung der TI und der Gematik an

Freitag, 3. Dezember 2021

KBV-Vorstand Thomas Kriedel /Screenshot DÄ

Berlin – Akuten Gesprächsbedarf mit der neuen Bundesregierung bezüglich der Digitalisierung im Ge­sundheitswesen meldete heute Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereini­gung (KBV), an. Dies umfasse eine Neuausrichtung der Telematikinfrastruktur (TI) sowie der Gematik. Die Gematik müsse endlich ihrer Betriebsverantwortung gerecht werden – von der Zulassung bis zur Anwen­dungskontrolle.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Ampelkoalition künftig die Digitalisierung an der Versorgung aus­rich­ten will. Um sie in diesem Sinne gemeinsam, pragmatisch und vorwärtsgerichtet zu gestalten, stehen wir bereit: mit unserer Erfahrung und auch mit den bisher gemachten Erfahrungen mit der Telematikin­frastruktur 1.0“, betonte Kriedel im Rahmen der KBV-Vertreterversammlung.

Angesichts der jüngsten Entwicklungen verwundere es nicht, dass den Vertragsärzten und -psychothera­peu­ten der „Appetit auf die TI“ vergangen sei. Kritik übte Kriedel insbesondere am kommissarischen Bun­desgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Dieser trete „die Motivationsbremse noch weiter durch“ und werfe in den letzten Wochen seiner Amtszeit den Ärzten sowie Psychotherapeuten das vor, was er selbst verursacht habe: Ihnen sei die „Digitalisierung pauschal ‚zu anstrengend, zu schnell und zu teuer‘.“

Zu anstrengend sei sie derzeit in der Tat, weil sie trotz pandemiebedingter Belastungen unbeirrt durch­gedrückt werde, weil sie noch nicht funktioniere, Versorgungsrealitäten außer Acht lasse und weil sie so schlecht gemacht sei, dass sie viel Zeit und Nerven koste.

„Ja, die Digitalisierung ist für die Praxen auch zu schnell. Weil die Technik noch nicht soweit ist, um im Praxisalltag zu bestehen“, kritisierte Kriedel. Technische Schwierigkeiten seien aktuell insbesondere bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und dem elektronischen Rezept (E-Rezept) ein großes Problem.

In der Fokusregion Berlin-Brandenburg habe man bisher statt der angestrebten 1.000 echten und abge­rechneten E-Rezepten nur 42 erfolgreich im Praxistest übermittelt. „Bei diesen tatsächlichen Testmengen und Ergebnissen kann doch niemand seriös behaupten, dass das E-Rezept uneingeschränkt funktionieren wird. Und trotzdem halten gematik und BMG eisern am Starttermin 1. Januar fest“, kommentierte Kriedel diese Ergebnisse.

Auch bei der eAU – diese soll ebenfalls zum Jahresanfang 2022 starten – bestünden nach wie vor techni­sche Probleme. Kriedel verwies auf eine entsprechende Online-Befragung der KBV von Anfang November. Eine Mehrheit der befragten Arztpraxen beklagte Unzulänglichkeiten beim Versand der eAU an die jeweils zuständige Krankenkasse.

Angesichts dieser Gemengelage sei der KBV nichts anderes übrig geblieben, als eine Richtlinie zur An­wen­dung der eAU und des E-Rezeptes beziehungsweise für ein temporäres Ersatzverfahren zu erstellen. „Trotzdem sollten Praxen die jeweils noch fehlenden Komponenten beschaffen, sobald sie verfügbar sind“, betonte Kriedel.

Nachteile entstünden den Praxen durch das politisch vorgegebene Finanzierungssystem, welches sich zwischen Finanzierungsvereinbarungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einerseits und der teils monopolistischen Preisgestaltung der IT-Firmen zum Nachteil der Praxen im Kreise drehe.

„Wir stellen eine zunehmende Diskrepanz zwischen den Beträgen fest, die durch die Erstattungspau­scha­len gedeckt sind, und den Preisen, die die Industrie tatsächlich in Rechnung stellt“, so Kriedel. Die Höhe der Unterfinanzierung schwanke je nach Hersteller und Konfiguration der jeweiligen IT-Ausstattung – man müsse aber vermutlich von etwa 9 000 Euro für fünf Jahre ausgehen.

Da die Nachfrage im kommenden Jahr durch ablaufende TI-Konnektoren noch steige, forderte Kriedel eine ausreichende Finanzierungsvereinbarung. „Die Kosten für gesetzlich angeordnete Digitalisierungs­maß­nahmen müssen komplett gedeckt sein. Wenn wir bis zum Jahresende kein zufriedenstellendes Er­gebnis erreichen können, werden wir ins Schiedsamt gehen“, so die Ankündigung. © aha/aerzteblatt.de

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