Ärzteschaft
Ärztinnen gründen lieber Einzelpraxen
Freitag, 3. Dezember 2021
Düsseldorf – Ärztinnen lassen sich häufiger allein nieder als ihre männlichen Kollegen. Das zeigt die geschlechterspezifische Auswertung einer gemeinsamen Analyse der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) und des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi).
Demnach haben in den Jahren 2019 und 2020 zwei Drittel der Praxisgründerinnen allein den Schritt in die Niederlassung unternommen. Bei den Männern taten dies dagegen nur etwas mehr als die Hälfte (55 Prozent).
Inzwischen liegt der Anteil an Ärztinnen bei den Neuniederlassungen bei rund 60 Prozent – und somit nur geringfügig unter dem Frauenanteil der Medizinstudierenden (63 Prozent). Für die Studienautoren ein deutliches Signal dafür, dass Selbständigkeit für weibliche Mediziner eine attraktive Option der Berufsausübung darstellt.
„Dass Ärztinnen häufiger als Ärzte die Einzelpraxis als Niederlassungsform wählen, liegt sicherlich auch daran, dass sie sich eher in Fachgebieten wie Gynäkologie, Psychotherapie oder Psychiatrie niederlassen“, kommentiert Daniel Zehnich, Apobank-Bereichsleiter Konzernstrategie und Gesundheitsmarkt. In diesen Fachgebieten würden auch bei Bestandspraxen seltener Kooperationen eingegangen als in den medizintechnisch geprägten Disziplinen, wie Orthopädie oder Chirurgie.
Zudem zeigen die Analysen im Zeitverlauf, dass Frauen bei der Praxisgründung im Schnitt weniger Geld in die Hand nehmen. So haben Frauen 2019/2020 in die Gründung einer Einzelpraxis durch Übernahme durchschnittlich 159.900 Euro investiert, Männer dagegen 182.600 Euro.
„Wir beobachten seit Jahren und auch in allen anderen Heilberufsgruppen, dass Frauen bei der Niederlassung zurückhaltender investieren. Sie übernehmen eher Praxen mit niedrigeren Kaufpreisen“, sagte Zehnich.
Die Ergebnisse der Analyse basieren auf einer Stichprobe von 3.100 durch die Apobank begleiteten ärztlichen Existenzgründungen – darunter 835 hausärztliche und 2.265 fachärztliche. Die Daten wurden anonymisiert und gemeinsam von der Apobank und dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung ausgewertet. © hil/sb/aerzteblatt.de

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