Ärzteschaft
Zahnarztpraxen bereiten Impfangebote gegen SARS-CoV-2 vor
Freitag, 3. Dezember 2021
Berlin – Coronaschutzimpfungen sollen demnächst auch von Zahnärzten ausgeführt werden dürfen. Noch sei es jedoch zu früh, um als Patient in den Praxen nachzufragen und entsprechende Termine zu vereinbaren, erklärten die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
„Auch, wenn die Bundeskanzlerin mit den Ländern am Donnerstagabend beschlossen hat, dass Zahnärzte nun potenziell Coronaschutzimpfungen geben dürfen, heißt das noch nicht, dass es ab morgen schon losgeht“, verwies BZÄK-Präsident Christoph Benz.
So seien beispielsweise technische und juristische Vorbereitungen sowie die Impfstofflogistik noch nicht final geklärt, würden aber aktuell unter Hochdruck erarbeitet. So muss etwa der Gesetzgeber erst eine entsprechende Gesetzesänderung vornehmen. Auf diese vorgelagerte Prozesskette müssen Zahnärzteschaft und Patienten jetzt zunächst warten.
Zudem braucht es spezielles technisches Equipment, Software-Tools zur Bereitstellung der Beratungsunterlagen, Erstellung der QR-Codes für Impfzertifikate sowie Übermittlung der Impfmeldungen an das Robert-Koch-Institut (RKI). Auch logistische Organisation der Impfstofflieferungen nehme laut KZBV und BZÄK noch einige Zeit in Anspruch.
„Wir stehen gemeinsam mit unseren Teams Gewehr bei Fuß, um in externen mobilen Einheiten, Arztpraxen und Impfzentren unsere ärztlichen Kollegen zu unterstützen und zu entlasten“, betonte der KZBV-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Eßer.
Sobald entsprechende rechtliche und sonstige Rahmenbedingungen geklärt seien, könnten die Impfleistungen perspektivisch auch direkt in Zahnarztpraxen erbracht werden. © hil/sb/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema



Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.