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Ärzteschaft

Fast zwei Drittel der Niedergelassenen haben einen elektronischen Heilberufsausweis

Montag, 6. Dezember 2021

eHBA

Berlin – Im ambulanten Bereich verfügen mittlerweile 64,79 Prozent der Ärzte über einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Das geht aus Zahlen der Bundesärztekammer (BÄK) hervor (Stand 6. Dezem­ber). Danach liegt der Ausstattungsgrad im stationären Bereich bei 24,68 Prozent. Über beide Bereiche gesehen verfügen rund 42 Prozent der Ärztinnen und Ärzte über einen eHBA.

Laut den Zahlen der BÄK geht die Ausgabe des Ausweises zügig voran: Aktuell haben insgesamt 162.508 Ärzte einen solchen erhalten, im November waren es 143.335 gewesen. Noch im Juni hatte die Zahl der ausgegebenen eHBA unter 72.000 gelegen.

Die Geschwindigkeit, mit der die Ausweise verteilt werden, hat sich damit noch einmal gesteigert: von monatlich rund 15.000 Ausweise auf mehr als 19.000 Ausweise in den vergangenen vier Wochen.

Nötig ist der eHBA unter anderem für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sowie die Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Praxisalltag sowie für die ab Januar 2022 verpflichtende Nutzung von elektronischen Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel.

Die BÄK weist daraufhin, dass nicht jeder Arzt in Deutschland zwingend einen eHBA benötige – denn nicht jeder Arzt komme im Versorgungsalltag mit Prozessen in Berührung, die einen unmittelbaren Zu­griff auf die medizinischen Daten des Patienten aus der Telematikinfrastruktur (TI) nötig machten, hieß es.

Gerade im stationären Bereich hänge der Nutzem des eHBA „sehr stark von der konkreten organisatori­schen Ausgestaltung der Arbeitsprozesse vor Ort ab“. Die Anzahl der zwingend benötigten eHBA in die­sem Versorgungssektor wird nach Erwartung der BÄK deutlich unter der Gesamtzahl aller dort tätigen Ärzte liegen. © hil/aerzteblatt.de

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