Politik
2022 bringt zahlreiche Veränderungen in Pflege und Gesundheit
Donnerstag, 30. Dezember 2021
Berlin – Das Jahr 2022 bringt für das Gesundheitswesen und die Pflege zahlreiche Änderungen. Es fließen deutlich mehr Steuergelder in Kranken- und Pflegeversicherung. Auch werden Pflegebedürftige in der stationären und ambulanten Pflege finanziell etwas entlastet.
Künftig zahlt die Pflegeversicherung für Menschen, die in Altenpflegeeinrichtungen stationär betreut werden, einen Zuschuss zum Eigenanteil, der von Jahr zu Jahr steigt. So übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr fünf Prozent des Eigenanteils, im zweiten 25 Prozent, im dritten 45 Prozent und in allen folgenden Jahren 70 Prozent.
Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung darauf reagiert, dass immer mehr Bewohner von Pflegeheimen wegen steigender Eigenanteile Sozialhilfe benötigen. Waren 2019 noch 319.365 Pflegeheimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen, stieg diese Zahl im vergangenen Jahr auf 336.580, ein Plus von 17.215 Personen beziehungsweise 5,4 Prozent. Die Eigenanteile, die Pflegeheimbewohner zahlen müssen, liegen derzeit im Bundesschnitt bei 2.125 Euro. Im Jahr 2019 waren es noch 1.830 Euro.
Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Für den Pflegegrad 2 gibt es ab Januar 724 Euro (bisher 689 Euro), für den Pflegegrad 3 dann 1.363 Euro (bisher 1.298 Euro), für den Pflegegrad 4 erhöht sich der Betrag auf 1.693 Euro (bisher 1.612 Euro) und für den Pflegegrad 5 auf 2.095 Euro (bisher 1.995 Euro).
Wer in Kurzzeitpflege ist, erhält von der Pflegeversicherung ab Januar einen um zehn Prozent höheren Leistungsbetrag von 1.774 Euro. Zugleich will der Gesetzgeber nach in Berlin veröffentlichten Vorschau auf das Jahr 2022 starke Anreize für den Ausbau der Kurzzeitpflege setzen.
Wegen der gestiegenen Kosten in der Pflege hat der Bundestag zudem beschlossen, erstmals einen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro aus Steuergeldern für die Pflegeversicherung zu zahlen. Zusätzliches Geld erhält die Pflegeversicherung auch dadurch, dass der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte steigt. Derzeit beträgt der allgemeine Beitrag zur Pflegeversicherung 3,05 Prozent. Für Kinderlose liegt er derzeit bei 3,3 Prozent und ab 1. Januar bei 3,4 Prozent.
Zugleich wird der pandemiebedingte Schutzschirm verlängert: So bleiben Flexibilisierungen bei Familienpflegezeit und Pflegezeit befristet bestehen. Der Anspruch auf coronabedingtes Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Arbeitstage wird bis Ende März 2022 verlängert. Die Medizinischen Dienste können im Einzelfall bis Ende März Pflegebegutachtungen ohne persönliche Untersuchung der Versicherten in ihrem Wohnbereich durchführen.
Auch die pandemiebedingte Sonderregelung für Kinderkrankengeld wird verlängert: Das Kinderkrankengeld kann auch 2022 je versichertem Kind grundsätzlich für 30 statt 10 Tage (bei Alleinerziehenden 60 statt 20 Tage) in Anspruch genommen werden.
Mit dem 1. Januar soll es auch Fortschritte bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens geben. Bundesweit können dann alle Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken, deren Systeme die technischen Voraussetzungen erfüllen, das E-Rezept nutzen.
Verbesserungen gibt es auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA): Ab Januar können die Versicherten die Datenschutzregeln für ihre ePA deutlich präziser einstellen und an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Der einzelne Versicherte entscheidet dann, wer auf welche Daten in seiner ePA zugreifen darf.
Angesichts der angespannten Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat der Bundestag auch den Bundeszuschuss für die Krankenkassen für 2022 nochmals um sieben Milliarden Euro erhöht.
Zusammen mit dem gesetzlich vorgesehenen Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro soll der Bund im nächsten Jahr nun insgesamt 28,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds überweisen. Ziel ist es, den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Versicherten bei 1,3 Prozent stabil zu halten. © kna/aerzteblatt.de

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