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Ausland

Russland erleichtert Zugang zu Coronazertifikaten

Dienstag, 14. Dezember 2021

Eine Frau hält einen Impfausweis, nachdem sie eine Dosis des Coronaimpfstoffes Sputnik V erhalten hat. /picture alliance, Jesus Vargas

Moskau – Russland lockert die Voraussetzungen für den Erhalt eines Coronazertifikats und stellt Erleich­terungen nun auch für Bürger in Aussicht, die mit einem westlichen Vakzin geimpft wurden. Russische Staatsbürger, die im Ausland ein in Russland nicht zugelassenes Präparat verabreicht bekommen hätten, könnten nach ihrer Rückkehr einen Antikörpertest machen, sagte Vize-Regierungs­chefin Tatjana Golikowa gestern der Agentur Interfax zufolge.

Seien Antikörper vorhanden, könne ein sechs Monate lang gültiges Zertifikat ausgestellt werden, das vie­lerorts etwa beim Besuch von Theatern, Museen und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens vorge­zeigt werden muss.

Kremlsprecher Dmitri Peskow betonte, dass es sich bei der neuen Regelung nicht um eine Anerkennung ausländischer Impfstoffe in Russland handele. Das flächenmäßig größte Land der Erde, das über fünf eigene Vakzine verfügt, hat bislang keinen einzigen ausländischen Impfstoff zugelassen.

Moskau hatte im Gegenzug immer wieder die Anerkennung des russischen Präparats Sputnik V im Wes­ten gefordert. Bislang haben aber weder die Weltgesundheitsorganisation WHO noch die Europäische Arzneimittel­agentur (EMA) Sputnik zugelassen. Probleme gibt es vor allem, weil Russland die geforderten Datensätze bisher nicht zur Verfügung gestellt hat.

In den vergangenen Wochen hatten in Russland, wo erst rund 46 Prozent der 146 Millionen Einwohner vollständig geimpft sind, vielerorts Menschen gegen zunehmende Einschränkungen für Ungeimpfte protestiert.

Besonders in Kritik gerieten zwei geplante Gesetze, die eine 2G-Regel in weiten Teilen des öffentlichen Lebens sowie in vielen Verkehrsmitteln vorsahen. Einer der Gesetzentwürfe, dem zufolge künftig nur noch Geimpfte und Genesene in Fernzüge und Flugzeuge hätten steigen dürfen, solle nun doch nicht mehr ins Parlament eingebracht werden, hieß es am Montag. © dpa/aerzteblatt.de

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