Ärzteschaft
Transplantationszentren arbeiten gesetzeskonform
Mittwoch, 15. Dezember 2021
Berlin – Die Kontrollgremien von Bundesärztekammer (BÄK), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband haben nach der Prüfung der Transplantationszentren, der Vermittlungsstelle (Stiftung Eurotransplant) sowie der Koordinierungsstelle (Deutsche Stiftung Organtransplantation) eine positive Bilanz gezogen.
Geprüft wurde, ob bei den Angaben der Transplantationszentren für die von Eurotransplant geführte Warteliste die Bestimmungen des Transplantationsgesetzes sowie entsprechender Rechtsverordnungen und Richtlinien eingehalten wurden.
„Für den Berichtszeitraum Dezember 2020 bis November 2021 wurden keine Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße im Sinne von Manipulationen festgestellt“, heißt es im aktuellen Bericht. Es bestünden zum Beispiel keine Anhaltspunkte dafür, dass Patienten aufgrund ihres Versichertenstatus bevorzugt oder benachteiligt worden seien.
„Bei keiner der Prüfungen wurden Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen festgestellt. Damit setzte sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre weiter fort“, sagte der Vorsitzende der Überwachungskommission, Hans Lippert.
Aufgrund der verschärften Infektionsschutzmaßnahmen im Zuge der Coronapandemie erfolgten die Prüfungen von 45 Transplantationsprogrammen in einem schriftlichen Verfahren auf Grundlage von Krankenakten und mittels eines Webkonferenz-Systems.
„Damit konnten die Kommissionen trotz der pandemiebedingten Einschränkungen ihren gesetzlichen Prüfauftrag vollumfänglich erfüllen“, betonte der Vorsitzende der Prüfungskommission, Oberstaatsanwalt Thomas Schwarz.
Laut den Kontrollgremien zeigen die bundesweiten Prüfungen und der ständige Dialog mit den Transplantationszentren fortlaufende Verbesserungen der Prozesse in den Zentren. „Genannt seien beispielsweise optimierte klinikeigene Standardverfahrensanweisungen (Standard-Operating-Procedures, SOP) und Dokumentationen“, heißt es in dem Bericht.
Die Jahresvisitationen hätten zudem gezeigt, dass auch die Koordinierungsstelle und die Vermittlungsstelle ihren gesetzlichen und vertraglichen Aufgaben nachkommen.
Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission überprüfen in regelmäßigen Abständen im gesetzlichen Auftrag die Tätigkeiten der Vermittlungsstelle und der Koordinierungsstelle sowie verdachtsunabhängig in der Regel alle drei Jahre die 126 Transplantationsprogramme der 46 Transplantationszentren in Deutschland. © hil/aerzteblatt.de

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