Politik
ASV künftig auch bei Hirntumoren oder chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen
Freitag, 17. Dezember 2021
Berlin – Das Angebot einer ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) wird es zukünftig auch für Patienten mit Tumoren im Gehirn und an peripheren Nerven sowie mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen geben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun festgelegt, wie die interdisziplinären ASV-Teams zusammengesetzt sein müssen, welche qualitätssichernden Maßnahmen gelten und welche Leistungen zu diesen besonderen, sektorenübergreifenden Behandlungsangeboten gehören.
Im ASV-Kernteam zur Behandlung von Patienten mit Tumoren des Gehirns oder der peripheren Nerven müssen Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Neurologie, Neurochirurgie sowie Strahlentherapie vertreten sein. Bei endokrinen Tumoren des Drüsengewebes ist zusätzlich auch die fachärztliche Expertise für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie notwendig.
Ein ASV-Kernteam, das Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen betreuen möchte, muss folgende Fachrichtungen aufweisen: Innere Medizin und Gastroenterologie sowie Viszeralchirurgie. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist zusätzlich ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin zu benennen, nach Möglichkeit mit Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend‑Gastroenterologie. Optional kann zudem ein Facharzt für Kinder- und Jugendchirurgie benannt werden.
Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV, wies darauf hin, dass die ASV für Menschen mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen auf eine Initiative der Patientenvertretung im G-BA zurückzuführen ist.
„Wir hoffen nun sehr, dass sich nach Inkrafttreten des Beschlusses ausreichend viele ASV-Teams bilden, so dass das Angebot auch in der Versorgungsrealität ankommt und regional gut gestreut verfügbar ist“, sagte sie. Man wisse aus Erfahrung allerdings auch, dass es bei der Gründung von Teams nicht so rasch vorangehe, wie man sich das wünschen würden.
Maag betonte, der G-BA nehme zwar Rückmeldungen zu Hemmnissen aus der Versorgung auf und versuche sie in den Richtlinienberatungen soweit wie möglich zu berücksichtigen. „Dennoch sind wir sehr froh, dass der Innovationsausschuss ein Projekt finanziell fördert, das ganz systematisch evaluiert, welche Faktoren die ASV-Teilnahme von Arztpraxen und Krankenhäusern positiv beeinflussen und welche als Barrieren wirken.“
Die ASV-Teams können sich nach Inkrafttreten der Beschlüsse bilden und den erweiterten Landesausschüssen ihre Teilnahme an der ASV anzeigen. Zudem legte der G-BA zwei weitere Erkrankungen fest, zu denen er nun die Beratungen für eine ASV aufnimmt: Multiple Sklerose sowie Knochen- und Weichteiltumore. Die Beratungen sollen voraussichtlich im Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Die Beschlüsse werden vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. © EB/aerzteblatt.de

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